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Der folgende Beitrag stammt aus einer Zeit, in der Papst Benedikt XVI. noch Theologieprofessor in Regensburg war. Seine damaligen Ausführungen haben nichts an Aktualität verloren. (Aus: Joseph Ratzinger/ Hans Maier: Demokratie in der Kirche. Möglichkeiten, Grenzen, Gefahren. Limburg 1970) Die Kirche hat eine demokratische Tradition Die Tatsache, dass bis weit ins Mittelalter hinein sich die einzelnen Gemeinden ihre Vorsteher selbst gewählt haben, war für sie der selbstverständliche Ausdruck des Subjektcharakters der einzelnen
Ekklesien. Bevor wir uns unmittelbar der praktischen Frage zuwenden, muss allerdings die theologische Grundfrage noch etwas genauer geklärt werden. Dennoch ist die Gesamtkirche nicht, wie zum Teil daraus abgeleitet wurde und wird, eine nachträgliche Addition oder ein organisatorisches Dach, das aber außerhalb des eigentlichen Kirchenbegriffs, außerhalb des eigentlichen Wesens von Kirche stünde. Der ganze Herr ist vielmehr in jeder Gemeinde ganz, aber er ist auch in der ganzen Kirche nur einer. Deshalb ist Maßstab dafür, ob man bei dem einen Herrn steht, dass man in der Einheit der einen Kirche steht. Es sollte nach dem Gesagten bei den Amtsbestellungen der Subjektcharakter der Gemeinde durch die Ermöglichung ihrer eigenen gemeindlichen („demokratischen") Aktivität konkret angenommen werden. Amtsbestellungen sollten diesem Prinzip gemäß nie nur von oben erfolgen — hier muss an der seit dem 13. Jahrhundert zum Sieg kommenden Entwicklung entschieden Kritik geübt werden. Andererseits kann Amtsbestellung nie nur von unten, von der Einzelgemeinde her erfolgen, sondern muss immer auch den gesamtkirchlichen Faktor in sich bergen: Das Zueinander beider scheint mir für eine rechte Kirchenordnung konstitutiv zu sein. Der Pfarrer ist mehr als Geschäftsführer der Gemeinde, der Bischof mehr als geschäftsführender Vorsitzender seiner Pfarrer und der Papst mehr als geschäftsführender Generalsekretär der zusammengefassten nationalen Bischofskonferenzen. Jedem kommt auf seiner Ebene eine unumkehrbare Eigenverantwortung für das Evangelium zu, in der sich die parlamentarische Unableitbarkeit des Glaubens ausdrückt. Und doch ist keiner der genannten Amtsträger ein Autokrat. Ich verweise nur auf die klassische Formulierung der Doppelseitigkeit des Verhältnisses durch Cyprian. Er betont einerseits mit einem Nachdruck, der durch die ganze Geschichte weiterwirkt: nihil sine episcopo (nichts ohne den Bischof); die Forderung der Öffentlichkeit und der Einheit der Ortskirche unter dem Bischof erreicht bei ihm im Kampf gegen Wahlgemeinden und Gruppenbildung ihre äußerste Schärfe und Klarheit. Aber derselbe Cyprian erklärt seinem Presbyterium gegenüber nicht weniger deutlich: nihil sine consilio vestro (nichts ohne euren Rat), und er sagt ebenso klar zu seiner Gemeinde: nihil sine consensu plebis (nichts ohne die Zustimmung des Volkes). In dieser dreifachen Form von Mitwirkung am Aufbau der Gemeinde liegt das klassische Modell kirchlicher „Demokratie" vor, die nicht aus einer sinnlosen Übertragung kirchenfremder Modelle, sondern aus der inneren Struktur der kirchlichen Ordnung selbst erwächst und daher dem spezifischen Anspruch ihres Wesens gemäß ist. Eine kirchlich-demokratische Tradition eigener Art wird sichtbar, wenn man den Sachverhalt beachtet, dass Kirche sich in Krisenzeiten gegen die Herrschenden immer mit Nachdruck auf das Volk, auf die Gemeinschaft der Glaubenden berufen und das demokratische Element gegen das fürstliche ins Spiel gebracht hat. Das zeigt sich, wenn sich Ambrosius gegen den Versuch, kirchliche Angelegenheiten in kaiserlicher Kabinettspolitik zu entscheiden, auf die Öffentlichkeit der Kirche und auf ihre Kirchlichkeit beruft: Kirchliches könne nur von der Kirche und nur von der Öffentlichkeit der Glaubenden in der Kirche entschieden werden. Das gilt wieder, wenn sich Gregor VII. und die Verfechter seines Reformkurses gegen die staatliche Usurpation der Kirche als eines Mittels kaiserlicher Politik auf das gläubige Volk berufen und vom Volk her gegen Fürstenmacht Kirche als Kirche durchzusetzen sich bemühen. Das gilt ebenso, wenn sich im 19. Jahrhundert die Kirche zeitweise dem Liberalismus verbündet und von seiner demokratischen Stoßkraft bei der Überwindung des
Staatskirchentums Unterstützung erwartet und findet. Das gilt in anderer Richtung, wenn in der arianischen Krise das kirchliche Volk gegen die von den Theologen und Hierarchen ausgehandelten theologiepolitischen Kompromisse und „Fortschritte" den nizänischen Glauben durchhält und so als Regenerationskraft der Kirche sich bewährt. |
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