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Gedanken zum Bischofsamt 
von Prof. Dr. Peter Neuner, München

Das bischöfliche Amt, charakterisiert als Nachfolge der Apostel, wurde bald zum Amt in der Kirche schlechthin, der Bischof ist hier der eigentliche Amtsträger. Aber die Amtssukzession ist in der frühen Christenheit kein Selbstzweck, sie hat vielmehr die Aufgabe, die apostolische Botschaft zu bewahren und sie weiterzugeben. Die Apostel können als Augen- und Ohrenzeugen Jesu keine Nachfolger haben. Insofern ist ihr Dienst einmalig und grundlegend für alle Zeit. Wohl aber muss ihr Zeugnis in Verkündigung, Glaube und Dienst weitervermittelt werden, weil es für die Gemeinschaft der Glaubenden bleibend normativ ist. Dafür steht das Bischofsamt. Das Weiterdauern des apostolischen Ursprungszeugnisses, nicht eine mehr oder weniger magisch verstandene Qualität, ist der Gehalt der Amtsnachfolge.

Das Verständnis des Bischofsamtes hat sich im Laufe der Zeit nicht selten verselbständigt und wurde vergröbert. Dann erschien das Bischofsamt als fast automatisch wirkende Garantie für die rechte Botschaft oder es wurde gar mit der Apostolizität der Kirche identifiziert. Nicht selten hat man die Amtssukzession beinahe wie eine Pipeline verstanden, in der ein Stück mit dem anderen fest verbunden sein muss und eine Unterbrechung dazu führt, dass nichts mehr weitergegeben wird. Vor diesem Hintergrund wurde aus der Tatsache einer der Unterbrechung der bischöflichen Amtsnachfolge in den reformatorischen Gemeinschaften im 16. Jahrhundert gefolgert, hier sei die Apostolizität und damit das Kirchesein selbst preisgegeben worden, also ein fundamentaler Bruch mit dem apostolischen Erbe erfolgt. Darum seien diese Gemeinschaften "nicht Kirchen im eigentlichen Sinn". Gegenüber dieser Kritik hat man auf evangelischer Seite die Theologie des Bischofsamts insgesamt oft als historisch unhaltbar zurückgewiesen, sie als mechanistisch und magisch kritisiert und dem Amt grundsätzlich die Legitimität abgesprochen, den Glauben mit Vollmacht zu verkünden und auszulegen. Dies sei Aufgabe eines jeden Christen, hierzu könne es keine Amtsvollmacht geben. 

Die ökumenische Theologie hat über diese Kontroverse hinausgeführt. Katholischerseits hat man erkannt, dass sich eine am Modell der Pipeline orientierte Konzeption nicht auf die Entscheidungen der frühen Kirche berufen kann. Bei Irenäus ist die Amtssukzession keineswegs eine automatisch wirkende Garantie für die Rechtgläubigkeit. Schließlich sprachen sich schon zu seiner Zeit Bischöfe gegenseitig den rechten Glauben ab und exkommunizierten sich, obwohl beide ihr Amt auf eine apostolische Gründung zurückführen konnten. Neben der Amtssukzession wurden die Treue zur Schrift und der consensus ecclesiae, wie er sich insbesondere in den Konzilien ausdrückte, zu weiteren Kriterien, die den wahren Glauben von der Häresie unterscheiden ließen.

Aus: Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin, Dokumentationsband (leicht gekürzt von W. Dettenkofer)

 

 

 


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