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Gedanken zum
Bischofsamt
von Prof. Dr. Peter Neuner, München
Das bischöfliche Amt, charakterisiert als
Nachfolge der Apostel, wurde bald zum Amt in der Kirche schlechthin, der Bischof
ist hier der eigentliche Amtsträger. Aber die Amtssukzession ist in der frühen
Christenheit kein Selbstzweck, sie hat vielmehr die Aufgabe, die apostolische
Botschaft zu bewahren und sie weiterzugeben. Die Apostel können als Augen- und
Ohrenzeugen Jesu keine Nachfolger haben. Insofern ist ihr Dienst einmalig und
grundlegend für alle Zeit. Wohl aber muss ihr Zeugnis in Verkündigung, Glaube
und Dienst weitervermittelt werden, weil es für die Gemeinschaft der Glaubenden
bleibend normativ ist. Dafür steht das Bischofsamt. Das Weiterdauern des
apostolischen Ursprungszeugnisses, nicht eine mehr oder weniger magisch
verstandene Qualität, ist der Gehalt der Amtsnachfolge.
Das Verständnis des Bischofsamtes hat sich im
Laufe der Zeit nicht selten verselbständigt und wurde vergröbert. Dann
erschien das Bischofsamt als fast automatisch wirkende Garantie für die rechte
Botschaft oder es wurde gar mit der Apostolizität der Kirche identifiziert.
Nicht selten hat man die Amtssukzession beinahe wie eine Pipeline
verstanden, in der ein Stück mit dem anderen fest verbunden sein muss und eine
Unterbrechung dazu führt, dass nichts mehr weitergegeben wird. Vor diesem
Hintergrund wurde aus der Tatsache einer der Unterbrechung der bischöflichen
Amtsnachfolge in den reformatorischen Gemeinschaften im 16. Jahrhundert
gefolgert, hier sei die Apostolizität und damit das Kirchesein selbst
preisgegeben worden, also ein fundamentaler Bruch mit dem apostolischen Erbe
erfolgt. Darum seien diese Gemeinschaften "nicht Kirchen im eigentlichen
Sinn". Gegenüber dieser Kritik hat man auf evangelischer Seite die
Theologie des Bischofsamts insgesamt oft als historisch unhaltbar
zurückgewiesen, sie als mechanistisch und magisch kritisiert und dem Amt
grundsätzlich die Legitimität abgesprochen, den Glauben mit Vollmacht zu
verkünden und auszulegen. Dies sei Aufgabe eines jeden Christen, hierzu könne
es keine Amtsvollmacht geben.
Die ökumenische Theologie hat über diese
Kontroverse hinausgeführt. Katholischerseits hat man erkannt, dass sich eine am
Modell der Pipeline orientierte Konzeption nicht auf die Entscheidungen
der frühen Kirche berufen kann. Bei Irenäus ist die Amtssukzession keineswegs
eine automatisch wirkende Garantie für die Rechtgläubigkeit. Schließlich
sprachen sich schon zu seiner Zeit Bischöfe gegenseitig den rechten Glauben ab
und exkommunizierten sich, obwohl beide ihr Amt auf eine apostolische Gründung
zurückführen konnten. Neben der Amtssukzession wurden die Treue zur Schrift
und der consensus ecclesiae, wie er sich insbesondere in den Konzilien
ausdrückte, zu weiteren Kriterien, die den wahren Glauben von der Häresie
unterscheiden ließen.
Aus: Ökumenischen Kirchentag 2003 in
Berlin, Dokumentationsband (leicht gekürzt von W. Dettenkofer)
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