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Der Rat der
Laien
Aus einer zeitgenössischen Kirche nicht wegzudenken
Dr. Gebhard Fürst, Bischof von
Rottenburg Stuttgart, Geistlicher Assistent des ZdK.
Bei der Verabschiedung des siebten
Diözesanrates der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat Bischof Dr. Gebhard Fürst
grundsätzliche Ausführungen zu seinem Verständnis der Mitarbeit von Laien in
der Kirche und ihrer besonderen Ausprägung in den Räten gemacht, die im
Folgenden in Auszügen dokumentiert werden.
Vor 41 Jahren endete in Rom das Zweite Vatikanische Konzil. Ihm verdankt die
katholische Kirche herausragende, unser Kirchesein heute bestimmende und
gestaltende Beschlüsse. Sie eröffneten der Kirche auf neue Weise den Dialog
mit der Welt und christliche Zeitgenossenschaft in ihrer Kultur. Ja, sie
eröffneten Dialog und christliche Zeitgenossenschaft nicht nur, sondern
erklärten sie zur Wesensäußerung der Kirche.
Dafür steht in herausgehobener Weise der programmatische Auftakt der
Pastoralkonstitution des Konzils "Gaudium et Spes", wonach wir als
Christen in unserem Sein so bestimmt werden, dass wir "Freude und Hoffnung,
Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und
Bedrängten" teilen. Das Konzil hat die Kirche auf ein Selbstverständnis
verpflichtet, das die Auseinandersetzung mit dem Zeitgenössischen wagt und
darin eine Wachheit zeigt, durch die sie sich selbst verändern lässt. Damit
sind wichtige Aussagen gemacht für das Selbstverständnis von Christentum und
Kirche. War zuvor vielfach von der Kirche als christlicher Sonderwelt
ausgegangen worden, zeigten sich nun die geistliche und weltliche Existenz als
die beiden Pole der einen Berufung.
Konziliare Neubewertung
In Folge dieser Einsicht, die im Grunde eine urchristliche Wahrheit
wiederentdeckte, kam es auch zu einer Neubewertung des kirchlichen Stellenwertes
der Laien, also aller Christgläubigen, aller getauften und gefirmten Christen.
Im vierten Kapitel der großen Kirchenkonstitution "Lumen Gentium"
heißt es, dass die Laien gemeinsam mit den Priestern, Diakonen und Ordensleuten
das „Volk Gottes“ bilden und sie „des priesterlichen, prophetischen und
königlichen Amtes auf ihre Weise teilhaftig" sind.
Die Laien haben also einen spezifischen Anteil an der "Trias des Heiligens,
des Lehrens und Leitens" (vgl. LG 21). Vor dem hierarchischen Unterschied
wird im Anschluss an die Vorstellung des allgemeinen Priestertums die Gleichheit
der Glaubenden betont: "Wenn also in der Kirche nicht alle denselben Weg
gehen, so sind doch alle zur Heiligkeit berufen und haben den gleichen Glauben
erlangt in Gottes Gerechtigkeit (vgl. 2 Petr 1,1). Wenn auch einige nach Gottes
Willen als Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen
bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen
Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes
Christi." (LG 32)
Päpstlicher Rat
Das Konzil und das Kirchenrecht des Codex luris Canonici von 1983 haben aus
gutem Grund auch zur Beratung des Bischofs verschiedene Räte eingerichtet, die
in der Diözese Rottenburg-Stuttgart in dem 1970 gegründeten Diözesanrat
zusammengefasst sind. Ich nehme als Bischof diese Räte nicht nur in Kauf,
sondern ich brauche sie mit ihrem Rat. Die Räte und Gremien gehören zum
pastoralen Leitungsstil, dem ich mich als Bischof verpflichtet weiß und der
durch das Nachsynodale Apostolische Schreiben von Papst Johannes Paul II. "Pastores
Gregis" von 2003 eindrucksvoll beschrieben ist:
"Die gelebte kirchliche Gemeinschaft soll den Bischof zu einem pastoralen
Stil führen, der der Mitarbeit aller immer offener gegenüber steht. Es besteht
eine Art Kreislauf zwischen dem, was der Bischof mit persönlicher Verantwortung
zum Wohl der seiner Sorge anvertrauten Kirche zu entscheiden hat, und dem
Beitrag, den die Gläubigen ihm mittels der beratenden Organe wie
Diözesansynode, Priesterrat,
Bischofsrat und Pastoralrat leisten können. Die Synodenväter haben es nicht
versäumt, auf die Modalitäten der Ausübung der bischöflichen Leitung Bezug
zu nehmen, durch welche die pastorale Tätigkeit in der Diözese organisiert
wird. Denn die Teilkirche steht nicht nur in Beziehung zum dreifachen Amt des
Bischofs (munus episcopale), sondern auch zum dreifachen - prophetischen,
priesterlichen und königlichen - Amt des ganzen Gottesvolkes. Alle Gläubigen
haben kraft der Taufe in der ihnen eigenen Weise an dem dreifachen munus Christi
Anteil. Ihre wirkliche Gleichheit in der Würde und in der Tätigkeit sorgt
dafür, dass alle zur Mitwirkung am Aufbau des Leibes Christi berufen sind,
folglich zur Verwirklichung der Sendung, die Gott der Kirche in der Welt
anvertraut hat - jeder gemäß seiner eigenen Stellung und seiner eigenen
Aufgaben. Jede Art von Differenzierung zwischen den Gläubigen aufgrund der
verschiedenen Charismen, Aufgaben und Ämter ist auf den Dienst an den anderen
Gliedern des Gottesvolkes hingeordnet. Die ontologisch-funktionale
Differenzierung, die den Bischof aufgrund der Fülle des empfangenen
Weihesakraments den anderen Gläubigen 'gegenüber' stellt, ist ein Sein für
die anderen Gläubigen das ihn nicht aus seinem Sein mit ihnen entwurzelt."
(Nr. 44).
Selbstverständliche Dimension
der Entscheidung
Alle, die in der Diözesanleitung Verantwortung tragen, brauchen Rat und
Beratung. Aber nicht nur aus der Sicht des Bischofs, der Diözesanleitung,
sondern auch aus der Sicht der betroffenen Menschen, der Christgläubigen heute,
sind Rat, Beratung und Mitwirkung notwendig. Christen leben mitten in unserer
Gesellschaft. Beratungs- und Mitspracherechte sind in unserer öffentlichen
Kultur selbstverständliche Dimensionen bei der Findung von Entscheidungen. Auch
deshalb sind Räte in einer zeitgenössischen Kirche nicht wegzudenken. Sie
entsprechen dem Selbstverständnis heutiger Menschen, an dem wir als Kirche
nicht vorbeigehen können. Zudem stärkt die Erfahrung, Verantwortung
mitzutragen und Entscheidungsprozesse mitgestalten zu können, die
Identifikation mit der Kirche als Ganzer. Beratung ermöglicht schließlich,
dass Entscheidungen mit breiterem und insgesamt tieferem Sachverstand angebahnt
werden und zu einem guten Ergebnis geführt werden können.
Pastoraler Leitungsstil
Ich lasse mich bei diesem meinem pastoralen Leitungsstil auch leiten von
einem Kirchenbild, das z.B. von den jeweiligen Kapiteln 12 im Römerbrief (Rom
12, 4-8) und im Ersten Korintherbrief (l Kor 12, 1-31) inspiriert ist. Paulus
spricht dort von den vielen Gaben und fordert dazu auf, dass alle mit ihren je
eigenen Begabungen der Auferbauung der Kirche dienen sollen.
Ein solches Leitungsverständnis minimiert die Entscheidungskompetenz und
-verantwortung des Bischofs nicht, es erhöht aber sehr wohl die Qualität der
Entscheidungen und zugleich ihre Akzeptanz. Auch die recht verstandene
Autorität des Bischofs leidet darunter nicht, sondern seine
Leitungsverantwortung wird in recht verstandener Weise gestärkt. Wenn alle
Kenntnisse und Erfahrungen in weltlichen Dingen und in Sachen des Glaubens, die
gegeben und vorhanden sind, zusammengelegt werden können, optimieren solche
Beratungs- und Mitwirkungsprozesse die erzielten Ergebnisse. Wir sind es
gemeinsam den Christgläubigen in den Kirchengemeinden, katholischen
Einrichtungen und Verbänden, wo immer sie sich aufhalten und in welchen
Situationen sie auch immer sind, schuldig, dass möglichst gute
Beratungsergebnisse, pastorale Konzepte und Anregungen zustande kommen.
So stark sind Finanzen nie zurück gegangen, so stark war der Umbruch nie zu
spüren, nie mussten wir so vieles umstrukturieren wie in den zurückliegenden
Jahren. Wenn wir diesen Abschmelzungsprozess angegangen sind, wenn wir diesen
Veränderungen Rechnung getragen haben, ohne dass es zu Verwerfungen, zu
frustrierter Stimmung im Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart gekommen
ist, dann ist das ein Zeichen eines fruchtbaren Beratungsprozesses und
Miteinanders zugunsten der Menschen in unserem Bistum.
Beratung, Mitwirkung, Zusammenarbeit, Konsultation und Entscheidung, all das ist
kein Selbstzweck oder bloßes Pastoralmanagement. Ich begreife all dies als
Mitwirkung einer missionarischen Kirche an der Verwirklichung des Reiches
Gottes.
Dabei bleibt unbestritten, dass die Notwendigkeit zur Entscheidung weiter reicht
als die Fähigkeit der Erkenntnis (l. Kant). Ohne das Wirken des Heiligen
Geistes, um das wir immer wieder bitten müssen und auf das wir vertrauen
dürfen, bleibt alle Beratung vergeblich.
Aus „SALZKÖRNER“ 28.02.2007
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