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Der Rat der Laien
Aus einer zeitgenössischen Kirche nicht wegzudenken

Dr. Gebhard Fürst, Bischof von Rottenburg Stuttgart, Geistlicher Assistent des ZdK.

Bei der Verabschiedung des siebten Diözesanrates der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat Bischof Dr. Gebhard Fürst grundsätzliche Ausführungen zu seinem Verständnis der Mitarbeit von Laien in der Kirche und ihrer besonderen Ausprägung in den Räten gemacht, die im Folgenden in Auszügen dokumentiert werden.
Vor 41 Jahren endete in Rom das Zweite Vatikanische Konzil. Ihm verdankt die katholische Kirche herausragende, unser Kirchesein heute bestimmende und gestaltende Beschlüsse. Sie eröffneten der Kirche auf neue Weise den Dialog mit der Welt und christliche Zeitgenossenschaft in ihrer Kultur. Ja, sie eröffneten Dialog und christliche Zeitgenossenschaft nicht nur, sondern erklärten sie zur Wesensäußerung der Kirche.
Dafür steht in herausgehobener Weise der programmatische Auftakt der Pastoralkonstitution des Konzils "Gaudium et Spes", wonach wir als Christen in unserem Sein so bestimmt werden, dass wir "Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten" teilen. Das Konzil hat die Kirche auf ein Selbstverständnis verpflichtet, das die Auseinandersetzung mit dem Zeitgenössischen wagt und darin eine Wachheit zeigt, durch die sie sich selbst verändern lässt. Damit sind wichtige Aussagen gemacht für das Selbstverständnis von Christentum und Kirche. War zuvor vielfach von der Kirche als christlicher Sonderwelt ausgegangen worden, zeigten sich nun die geistliche und weltliche Existenz als die beiden Pole der einen Berufung.

Konziliare Neubewertung
In Folge dieser Einsicht, die im Grunde eine urchristliche Wahrheit wiederentdeckte, kam es auch zu einer Neubewertung des kirchlichen Stellenwertes der Laien, also aller Christgläubigen, aller getauften und gefirmten Christen. Im vierten Kapitel der großen Kirchenkonstitution "Lumen Gentium" heißt es, dass die Laien gemeinsam mit den Priestern, Diakonen und Ordensleuten das „Volk Gottes“ bilden und sie „des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes auf ihre Weise teilhaftig" sind.
Die Laien haben also einen spezifischen Anteil an der "Trias des Heiligens, des Lehrens und Leitens" (vgl. LG 21). Vor dem hierarchischen Unterschied wird im Anschluss an die Vorstellung des allgemeinen Priestertums die Gleichheit der Glaubenden betont: "Wenn also in der Kirche nicht alle denselben Weg gehen, so sind doch alle zur Heiligkeit berufen und haben den gleichen Glauben erlangt in Gottes Gerechtigkeit (vgl. 2 Petr 1,1). Wenn auch einige nach Gottes Willen als Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi." (LG 32)

Päpstlicher Rat
Das Konzil und das Kirchenrecht des Codex luris Canonici von 1983 haben aus gutem Grund auch zur Beratung des Bischofs verschiedene Räte eingerichtet, die in der Diözese Rottenburg-Stuttgart in dem 1970 gegründeten Diözesanrat zusammengefasst sind. Ich nehme als Bischof diese Räte nicht nur in Kauf, sondern ich brauche sie mit ihrem Rat. Die Räte und Gremien gehören zum pastoralen Leitungsstil, dem ich mich als Bischof verpflichtet weiß und der durch das Nachsynodale Apostolische Schreiben von Papst Johannes Paul II. "Pastores Gregis" von 2003 eindrucksvoll beschrieben ist:
"Die gelebte kirchliche Gemeinschaft soll den Bischof zu einem pastoralen Stil führen, der der Mitarbeit aller immer offener gegenüber steht. Es besteht eine Art Kreislauf zwischen dem, was der Bischof mit persönlicher Verantwortung zum Wohl der seiner Sorge anvertrauten Kirche zu entscheiden hat, und dem Beitrag, den die Gläubigen ihm mittels der beratenden Organe wie Diözesansynode, Priesterrat,
Bischofsrat und Pastoralrat leisten können. Die Synodenväter haben es nicht versäumt, auf die Modalitäten der Ausübung der bischöflichen Leitung Bezug zu nehmen, durch welche die pastorale Tätigkeit in der Diözese organisiert wird. Denn die Teilkirche steht nicht nur in Beziehung zum dreifachen Amt des Bischofs (munus episcopale), sondern auch zum dreifachen - prophetischen, priesterlichen und königlichen - Amt des ganzen Gottesvolkes. Alle Gläubigen haben kraft der Taufe in der ihnen eigenen Weise an dem dreifachen munus Christi Anteil. Ihre wirkliche Gleichheit in der Würde und in der Tätigkeit sorgt dafür, dass alle zur Mitwirkung am Aufbau des Leibes Christi berufen sind, folglich zur Verwirklichung der Sendung, die Gott der Kirche in der Welt anvertraut hat - jeder gemäß seiner eigenen Stellung und seiner eigenen Aufgaben. Jede Art von Differenzierung zwischen den Gläubigen aufgrund der verschiedenen Charismen, Aufgaben und Ämter ist auf den Dienst an den anderen Gliedern des Gottesvolkes hingeordnet. Die ontologisch-funktionale Differenzierung, die den Bischof aufgrund der Fülle des empfangenen Weihesakraments den anderen Gläubigen 'gegenüber' stellt, ist ein Sein für die anderen Gläubigen das ihn nicht aus seinem Sein mit ihnen entwurzelt." (Nr. 44).

Selbstverständliche Dimension der Entscheidung
Alle, die in der Diözesanleitung Verantwortung tragen, brauchen Rat und Beratung. Aber nicht nur aus der Sicht des Bischofs, der Diözesanleitung, sondern auch aus der Sicht der betroffenen Menschen, der Christgläubigen heute, sind Rat, Beratung und Mitwirkung notwendig. Christen leben mitten in unserer Gesellschaft. Beratungs- und Mitspracherechte sind in unserer öffentlichen Kultur selbstverständliche Dimensionen bei der Findung von Entscheidungen. Auch deshalb sind Räte in einer zeitgenössischen Kirche nicht wegzudenken. Sie entsprechen dem Selbstverständnis heutiger Menschen, an dem wir als Kirche nicht vorbeigehen können. Zudem stärkt die Erfahrung, Verantwortung mitzutragen und Entscheidungsprozesse mitgestalten zu können, die Identifikation mit der Kirche als Ganzer. Beratung ermöglicht schließlich, dass Entscheidungen mit breiterem und insgesamt tieferem Sachverstand angebahnt werden und zu einem guten Ergebnis geführt werden können. 

Pastoraler Leitungsstil
Ich lasse mich bei diesem meinem pastoralen Leitungsstil auch leiten von einem Kirchenbild, das z.B. von den jeweiligen Kapiteln 12 im Römerbrief (Rom 12, 4-8) und im Ersten Korintherbrief (l Kor 12, 1-31) inspiriert ist. Paulus spricht dort von den vielen Gaben und fordert dazu auf, dass alle mit ihren je eigenen Begabungen der Auferbauung der Kirche dienen sollen.
Ein solches Leitungsverständnis minimiert die Entscheidungskompetenz und -verantwortung des Bischofs nicht, es erhöht aber sehr wohl die Qualität der Entscheidungen und zugleich ihre Akzeptanz. Auch die recht verstandene Autorität des Bischofs leidet darunter nicht, sondern seine Leitungsverantwortung wird in recht verstandener Weise gestärkt. Wenn alle Kenntnisse und Erfahrungen in weltlichen Dingen und in Sachen des Glaubens, die gegeben und vorhanden sind, zusammengelegt werden können, optimieren solche Beratungs- und Mitwirkungsprozesse die erzielten Ergebnisse. Wir sind es gemeinsam den Christgläubigen in den Kirchengemeinden, katholischen Einrichtungen und Verbänden, wo immer sie sich aufhalten und in welchen Situationen sie auch immer sind, schuldig, dass möglichst gute Beratungsergebnisse, pastorale Konzepte und Anregungen zustande kommen.
So stark sind Finanzen nie zurück gegangen, so stark war der Umbruch nie zu spüren, nie mussten wir so vieles umstrukturieren wie in den zurückliegenden Jahren. Wenn wir diesen Abschmelzungsprozess angegangen sind, wenn wir diesen Veränderungen Rechnung getragen haben, ohne dass es zu Verwerfungen, zu frustrierter Stimmung im Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart gekommen ist, dann ist das ein Zeichen eines fruchtbaren Beratungsprozesses und Miteinanders zugunsten der Menschen in unserem Bistum.
Beratung, Mitwirkung, Zusammenarbeit, Konsultation und Entscheidung, all das ist kein Selbstzweck oder bloßes Pastoralmanagement. Ich begreife all dies als Mitwirkung einer missionarischen Kirche an der Verwirklichung des Reiches Gottes.
Dabei bleibt unbestritten, dass die Notwendigkeit zur Entscheidung weiter reicht als die Fähigkeit der Erkenntnis (l. Kant). Ohne das Wirken des Heiligen Geistes, um das wir immer wieder bitten müssen und auf das wir vertrauen dürfen, bleibt alle Beratung vergeblich.

Aus „SALZKÖRNER“ 28.02.2007

 

 


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