Home Nach oben Impressum "Pipeline" Ermutigende Texte Termine Rückblick Konflikt mit Bischof Links

 

 

Evangelischer Pressedienst - 27.10.2004

Laien fordern mehr Mitentscheidungsrechte in katholischer Kirche
Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche" tagte in Regensburg

Von Christian Feldmann

Regensburg (epd). Die katholische Kirchenrechtlerin Sabine Demel hat die Öffnung kirchlicher Dienste und Ämter für Laien und mehr Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte in ihrer Kirche gefordert. Was bisher nur in Ausnahmefällen und aufgrund einer Überlastung des Klerus möglich sei, wie die Übernahme der Predigt in der Eucharistiefeier, der seelsorgliche Dienst bei Beerdigungen, die Ausübung des Richteramtes in kirchlichen Gerichten, die Leitung einer Caritaszentrale oder eines Katholischen Büros, müsse zu einem grundsätzlichen Rechtsanspruch werden, sagte Demel als Hauptrednerin bei der in Regensburg tagenden Bundesversammlung der Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche".

Eine entsprechende Reform kirchenrechtlicher Strukturen würde laut Demel lediglich die vom Zweiten Vatikanischen Konzil wiederentdeckte charismatische Seite der Kirche und die alte theologische Wahrheit vom "Glaubenssinn des Gottesvolkes" in die Tat umsetzen: Alle Getauften sind mit dem Heiligen Geist Beschenkte. Die Kirche werde nicht nur durch das geweihte Amt mit seinen speziellen Aufgaben, sondern auch durch die Vielzahl und Vielfalt der Charismen repräsentiert. Während der Klerus im Lauf der geschichtlichen Entwicklung einen Monopolanspruch auf diese Geistbegabungen ausgebildet habe, erkläre das jüngste Konzil eindeutig, es sei "die Gesamtheit der Gläubigen", die "im Glauben nicht irren" könne.

Der "Glaubenssinn des Gottesvolkes" ist laut Demel etwas ganz anderes als eine zur Macht gelangte Mehrheitsmeinung. Das Konzil habe klargestellt, dass das Lehramt diesen Glaubenssinn "nicht bewirkt, sondern ermittelt", dass lehramtliche Kundgaben auf einen Prozess der gemeinsamen Entscheidungsfindung und des Dialogs mit den Gläubigen angewiesen seien.

Diese klare theologische Positionsbestimmung und der Wandel von der Kleruskirche zur "Beteiligungskirche" sei in der Praxis zwar erst äußerst unbefriedigend umgesetzt, im Kirchenrecht aber zumindest in Ansätzen bereits enthalten. Demel verwies auf die im 1983 publizierten kirchlichen Gesetzbuch verankerten Mitverantwortungsgremien auf Pfarrei- und Bistumsebene, die bisher lediglich beratende Funktion hätten, und auf die Verpflichtung des Bischofs, seinen Priesterrat beizuziehen, wenn er eine Diözesansynode einberufen wolle.

Dass eine solche Strukturreform kirchlicher Entscheidungsprozesse und Rechtsordnungen möglich sei, beweise die Gemeinsame Synode der deutschen Bistümer in Würzburg 1971 bis 1975: gleiches Stimmrecht für alle Teilnehmer, Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit, eingeschränktes Vetorecht der Bischöfe nur dort, wo sie tragende Glaubensinhalte in Gefahr sähen. Vor dem Hintergrund solcher positiver Erfahrungen mache es Sinn, die "Dialogpflicht der Amtsträger" unbeirrt einzufordern.

Einen entsprechenden Appell richtete die Bundesversammlung von "Wir sind Kirche" an den Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller, der den mehr als hundert Delegierten und Gästen untersagt hatte, in kirchlichen Räumen zu tagen. Müller solle sein "ausgrenzendes Verhalten" beenden und über die Reformziele der Bewegung mit sich reden lassen. Die nächste Bundesversammlung wird im März 2005 in Erfurt stattfinden.

 

 

 


Mail an den AKR