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Evangelischer Pressedienst - 27.10.2004
Laien
fordern mehr Mitentscheidungsrechte in katholischer Kirche
Kirchenvolksbewegung "Wir sind
Kirche" tagte in Regensburg
Von Christian Feldmann
Regensburg (epd). Die katholische
Kirchenrechtlerin Sabine Demel hat die Öffnung kirchlicher Dienste und
Ämter für Laien und mehr Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte in ihrer
Kirche gefordert. Was bisher nur in Ausnahmefällen und aufgrund einer
Überlastung des Klerus möglich sei, wie die Übernahme der Predigt in
der Eucharistiefeier, der seelsorgliche Dienst bei Beerdigungen, die
Ausübung des Richteramtes in kirchlichen Gerichten, die Leitung einer
Caritaszentrale oder eines Katholischen Büros, müsse zu einem
grundsätzlichen Rechtsanspruch werden, sagte Demel als Hauptrednerin bei
der in Regensburg tagenden Bundesversammlung der Kirchenvolksbewegung
"Wir sind Kirche".
Eine entsprechende Reform
kirchenrechtlicher Strukturen würde laut Demel lediglich die vom Zweiten
Vatikanischen Konzil wiederentdeckte charismatische Seite der Kirche und
die alte theologische Wahrheit vom "Glaubenssinn des
Gottesvolkes" in die Tat umsetzen: Alle Getauften sind mit dem
Heiligen Geist Beschenkte. Die Kirche werde nicht nur durch das geweihte
Amt mit seinen speziellen Aufgaben, sondern auch durch die Vielzahl und
Vielfalt der Charismen repräsentiert. Während der Klerus im Lauf der
geschichtlichen Entwicklung einen Monopolanspruch auf diese
Geistbegabungen ausgebildet habe, erkläre das jüngste Konzil eindeutig,
es sei "die Gesamtheit der Gläubigen", die "im Glauben
nicht irren" könne.
Der "Glaubenssinn des
Gottesvolkes" ist laut Demel etwas ganz anderes als eine zur Macht
gelangte Mehrheitsmeinung. Das Konzil habe klargestellt, dass das Lehramt
diesen Glaubenssinn "nicht bewirkt, sondern ermittelt", dass
lehramtliche Kundgaben auf einen Prozess der gemeinsamen
Entscheidungsfindung und des Dialogs mit den Gläubigen angewiesen seien.
Diese klare theologische
Positionsbestimmung und der Wandel von der Kleruskirche zur
"Beteiligungskirche" sei in der Praxis zwar erst äußerst
unbefriedigend umgesetzt, im Kirchenrecht aber zumindest in Ansätzen
bereits enthalten. Demel verwies auf die im 1983 publizierten kirchlichen
Gesetzbuch verankerten Mitverantwortungsgremien auf Pfarrei- und
Bistumsebene, die bisher lediglich beratende Funktion hätten, und auf die
Verpflichtung des Bischofs, seinen Priesterrat beizuziehen, wenn er eine
Diözesansynode einberufen wolle.
Dass eine solche Strukturreform
kirchlicher Entscheidungsprozesse und Rechtsordnungen möglich sei,
beweise die Gemeinsame Synode der deutschen Bistümer in Würzburg 1971
bis 1975: gleiches Stimmrecht für alle Teilnehmer, Entscheidungen mit
Zweidrittelmehrheit, eingeschränktes Vetorecht der Bischöfe nur dort, wo
sie tragende Glaubensinhalte in Gefahr sähen. Vor dem Hintergrund solcher
positiver Erfahrungen mache es Sinn, die "Dialogpflicht der
Amtsträger" unbeirrt einzufordern.
Einen entsprechenden Appell richtete die
Bundesversammlung von "Wir sind Kirche" an den Regensburger
Bischof Gerhard Ludwig Müller, der den mehr als hundert Delegierten und
Gästen untersagt hatte, in kirchlichen Räumen zu tagen. Müller solle
sein "ausgrenzendes Verhalten" beenden und über die Reformziele
der Bewegung mit sich reden lassen. Die nächste Bundesversammlung wird im
März 2005 in Erfurt stattfinden.
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