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13.07.2005  -  <http://www.zdk.de > ZdK - Zentralkomitee der deutschen Katholiken

ZdK-Präsident gegen Eingriff in die Rechte des Diözesanrats Regensburg durch
Bischof Gerhard Ludwig Müller

Der Streit zwischen dem Bischof von Regensburg und dem Diözesanrat der Katholiken dieses Bistums eskaliert in unerträglicher Weise. Jetzt zeigt sich in aller Deutlichkeit, welche Absichten hinter der Nichtachtung der Rechte des Diözesanrates durch den Bischof standen, als dieser einseitig dieSatzung der Pfarrgemeinderäte änderte. Sein Generalvikar, Dr. Wilhelm Gegenfurtner, hat in den letzten Tagen versucht, ein seit langem vereinbartes Treffen des Diözesanrates mit den Dekanatsratsvorsitzenden zu verbieten. Über dies hat er den Vorsitzenden des Diözesanrates, Fritz Wallner, persönlich angegriffen und diesen mit der Behauptung diffamiert, er habe "ein Kirchenbild, das der Lehre der Kirche widerspricht".

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, sieht sich nunmehr veranlasst, den Briefwechsel öffentlich zu machen, den er in den vergangenen Wochen mit dem Bischof von Regensburg, Prof. Dr. Gerhard Ludwig Müller, in dieser Angelegenheit hatte, und eine Erklärung abzugeben.

Am 14. Juni 2005 hatte sich der ZdK-Präsident in einem ersten Schreiben an den Bischof von Regensburg gewandt, um gegen eine von diesem einseitig vorgenommene Änderung der Satzung der Pfarrgemeinderäte zu protestieren. Ein solcher Eingriff ohne gründliche Erörterung im Diözesanrat und ohne dessen satzungsrechtlich vorgeschriebene Zustimmung sei in Deutschland ohne Beispiel. Die Änderung gebe dem Bischof eine Handhabe dafür, Katholiken, obwohl sie ein Leben führen, "das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht", das passive Wahlrecht zu bestreiten, weil diese nach seiner Auffassung nicht "im Einklang ... mit der Lehre und den Grundsätzen der katholischen Kirche" stehen. Genau diese Bestimmung habe die Gemeinsame Synode ausdrücklich verworfen, weil sie der einseitigen Deutung und Bewertung jeder kritischen oder auch nur eigenständigen Auffassung von Katholiken Tür und Tor öffnen könnte und damit dem in Lumen Gentium beschriebenen Bild vom Volke Gottes widerspräche. Der ebenfalls durch den Bischof neu eingefügte Satz, "Gegenteiliges Verhalten führt zum Verlust des passiven Wahlrechts bzw. zum Ausschluss aus dem Pfarrgemeinderat durch den Bischof" mache diese Gefahr besonders deutlich. In seinem Antwortschreiben vom 20. Juni 2005 ging der Bischof von Regensburg auf diese Kritik nicht ein, sondern berief sich nur für sein Verständnis des Bischofsamtes pauschal auf die Konzilskonstitution Lumen Gentium und das Kirchenrecht. Der Präsident des ZdK hat darauf am 30. Juni 2005 Bischof Müller erneut darauf hingewiesen, dass sein Vorgehen vom Kirchenrecht nicht gedeckt ist und sich eindeutig gegen die Beschlüsse der Würzburger Synode richtet.

Da Bischof Müller offenbar nicht bereit sei, sich mit Argumenten auseinanderzusetzen, hält Prof. Meyer eine öffentliche Debatte für unausweichlich. Er bedauert, dass Bischof Müller in einem Jahr, in dem die deutschen Katholiken große Hoffnungen auf das vierzigjährige Jubiläum des Vatikanischen Konzils, das dreißigjährige Jubiläum der Gemeinsamen Synode in Würzburg und den Weltjugendtag in Köln setzen, ohne Not einen solchen absolut überflüssigen Streit vom Zaun gebrochen hat.

Die Erklärung lautet im Wortlaut:

"Am 11. April 2005 hat der Bischof von Regensburg, Gerhard Ludwig Müller, im Amtsblatt der Diözese Regensburg eine Anordnung zur Änderung der Satzung für die Pfarrgemeinde und der Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in seiner Diözese veröffentlicht. Dieser Vorgang und seine Begleitumstände stehen in Form und Inhalt im Widerspruch zu den von der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland geschaffenen rechtlichen Grundlagen für die Pfarrgemeinderäte, die Katholikenräte der Diözesen und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken als Organe im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien "Apostolicam Actuositatem", Nr. 26 zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Kirche.

1. Mit dieser Anordnung hat Bischof Müller die Satzung für die Pfarrgemeinde und die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte so geändert, dass sie ihm eine Handhabe dafür bietet, Katholiken, obwohl sie ein Leben führen, "das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht", das passive Wahlrecht zu bestreiten, weil diese nach Ihrer Auffassung nicht "im Einklang ... mit der Lehre und den Grundsätzen der katholischen Kirche" stehen. Genau diese Bestimmung hat die Gemeinsame Synode ausdrücklich verworfen, weil sie der einseitigen Deutung und Bewertung jeder kritischen oder auch nur eigenständigen Auffassung von Katholiken Tür und Tor öffnen könnte und damit dem in Lumen Gentium beschriebenen Bild vom Volke Gottes widerspricht. Der ebenfalls durch den Bischof neu eingefügte Satz "Gegenteiliges Verhalten führt zum Verlust des passiven Wahlrechts bzw. zum Ausschluss aus dem Pfarrgemeinderat durch den Bischof" macht diese Gefahr besonders deutlich.

2. Diese Änderungen wurden einseitig vorgenommen, obwohl es in der Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Regensburg in Artikel XIV, Absatz (1) eindeutig heißt: "Änderungen der Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Regensburg werden mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Regensburg beschlossen. Sie bedürfen der Zustimmung des Diözesanbischofs und werden von ihm in Kraft gesetzt." Eine derartige einseitige Satzungsänderung ohne gründliche Erörterung im Diözesanrat und dessen Zustimmung ist in Deutschland ohne Beispiel.

3. Bischof Müller hat darüber hinaus in die Präambel der Satzung folgenden Satz eingefügt:
"Die Anwendung dieser Satzung steht unter dem Vorbehalt, dass die freie Ausübung der dem Diözesanbischof nach göttlichem Recht (jure divino) zukommenden ordentlichen, eigenberechtigten und unmittelbaren geistlichen Gewalt gewahrt bleibt." Hieraus ergibt sich die Frage, ob nach seiner Auffassung nicht nur das Bischofsamt nach katholischer Glaubensüberzeugung göttlichen Rechts ist, sondern dass dies auch bedeutet, dass er sich als Bischof über Konzils- und Synodenbeschlüsse, universal- und teilkirchliche Rechtsnormen, verbindliche Regelungen seiner Vorgänger und Amtsbrüder sowie über die in diesem Land geltenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen jure divino hinwegsetzen kann.

4. Erste Auswirkungen des Vorgangs zeigen sich bereits. So hat der Generalvikar von Regensburg, Dr. Wilhelm Gegenfurtner, den Vorsitzenden des Diözesanrats, Fritz Wallner, persönlich angegriffen und ihn diffamiert, er habe "ein Kirchenbild, das der Lehre der Kirche widerspricht." Darüber hinaus hat der Generalvikar versucht, ein seit langem vereinbartes Treffen des Diözesanratsvorsitzenden mit den Dekanatsratsvorsitzenden zu verhindern, indem er einseitig mitteilt, dass das Treffen "wo auch immer nicht stattfinden kann."

Die mehrfache Nichtbeachtung der Rechte des gewählten Diözesanrates der Katholiken im Bistum Regensburg und die Diffamierung seines Vorsitzenden sind nicht hinnehmbar. Im Jahre 2005 setzen die Katholiken in Deutschland große Hoffnungen auf das vierzigjährige Jubiläum des II. Vatikanischen Konzils, das dreißigjährige Jubiläum der Gemeinsamen Synode in Würzburg und den Weltjugendtag in Köln. Bischof Müller dagegen bricht ohne Not einen absolut überflüssigen Streit mit den katholischen Laien vom Zaun. Jeder Katholik, der seine Kirche liebt, kann dies nur aufs Tiefste bedauern."

(Den Wortlaut der erwähnten Briefe senden wir Ihnen auf Anfrage per Email oder Fax zu!)
<http://www.zdk.de > ZdK - Zentralkomitee der deutschen Katholiken

 

 


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