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Weitere Steigerung der Bistumsleitung in ihrer Ignoranz in Bezug auf das Kirchenrecht.

· Im Can. 391 - § 1 heißt es: "Es ist Sache des Diözesanbischofs, die ihm anvertraute Teilkirche nach Maßgabe des Rechts mit gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt zu leiten." Gegen diese Anordnung des Papstes, die für alle Diözesanbischöfe, also auch für den in Regensburg gilt, verstößt Bischof Gerhard Ludwig andauernd, da er sich nicht an die Maßgaben des Kirchenrechts hält, siehe unseren Beitrag vom 25.07.2004. Dazu ein Zitat aus der Habilitationsschrift des Limburger Domkapitulars Georg Bier "Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs nach dem Codex Iuris Canonici von 1983" (Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft Band 32, Hrg. Norbert Lüdecke und Helmuth Pree, Echter Verlag 2001):
· "Mit dem häufigen Hinweis auf die zu beachtenden rechtlichen Vorgaben unterstreicht der Gesetzgeber die Bindung des Diözesanbischofs an die Normen des kanonischen Rechts mit größter Deutlichkeit. Der Diözesanbischof hat sich innerhalb der Grenzen zu betätigen, die ihm durch die Vorschriften des kanonischen Rechts gesetzt werden. Die Textgeschichte des c. 391 bestätigt dies. Die Wendung ‚ad normam iuris' wurde aus der Vorgängernorm des CIC/1917 übernommen, um die Natur und die Grenzen der diözesanbischöflichen Gewalt anzuzeigen. Diese Gewalt betreffe die ‚ordinatio cura pastoralis' des Diözesanbischofs, die weder unbegrenzt noch willkürlich sei."

· Völlig eindeutig ist nun die auch vom Diözesanbischof Gerhard Ludwig zu beachtende Norm Can. 1353 - "Berufung oder Beschwerde gegen richterliche Urteile oder gegen Dekrete, die irgendeine Strafe verhängen oder feststellen, haben aufschiebende Wirkung."
· Da nun Pfarrer Trimpl gegen die vom Bischof (ungültig - da der Bischof gegen die Norm des 1347 - § 1. verstoßen hat) verhängte Strafe der Suspension Berufung/Beschwerde eingelegt hat, ist diese Strafe automatisch zunächst aufgeschoben. Das heißt im Klartext, Pfarrer Trimpl ist weiter berechtigt, ja sogar verpflichtet seinen Aufgaben in der ihm vom Bischof verliehenen Pfarrei Oberalteich nachzukommen.
· Nahezu abenteuerlich wird es, wenn nun seitens der Bistumsleitung in einer Presseerklärung vom heutigen Tag erklärt wird, Pfarrer Trimpl würde durch die "unerlaubte Eucharistiefeier am 29. Juli in Oberalteich den Bruch seines Weiheversprechens in eklatanter Weise bestätigen und fortsetzen" und der Offizial und promovierte Kirchenrechtler Dr. Max Hopfner (gegen besseres Wissen und unter dem "Gehorsam" seines Weiheversprechens?) und unter völliger Beugung des Can. 1353 erklärt: "Eine aufschiebende Wirkung tritt erst dann ein, wenn dies von der in diesem Fall zuständigen Kleruskongegration ausdrücklich erklärt wird. Den Weg nach Rom hat Pfarrer Trimpl inzwischen beschritten, eine Reaktion steht aber noch aus. Auf jeden Fall kann eine Suspendierung nicht vom Betroffenen selbst ausgesetzt werden." Doch: Genau das geschieht durch Einleiten des Rekurses gemäß Kirchenrecht!
· In unserer Presseerklärung vom Freitag, dem 23. 07.2004 hatten wir noch gehofft, dass das Zurückziehen der bischöflichen Presseerklärung über die Predigt zur Eröffnung der Wolfgangswoche ein Zeichen des guten Willens seitens des Bischofs sei. Weit gefehlt - sie diente offensichtlich nur zur eingeleiteten Legendenbildung (vgl. Kommentar im Sonntagsblatt von diesem Wochenende!) und dem Werfen von Nebelkerzen, der Bischof habe in seiner Predigt die Namen der beiden Priester Trimpl und Schlagenhaufer nicht genannt. Zum einen hätte er sich aber dann die übereinstimmende Berichterstattung in allen Medien so nicht gefallen lassen dürfen, zum anderen wird in dieser Erklärung ganz eindeutig die Predigt des Bischofs in Bezug auf die beiden Priester ganz klar formuliert. Die vollständige und nun unterdrückte offizielle Presseerklärung des Bistums Regensburg sei deshalb hier zur Verdeutlichung und zur Dokumentation wörtlich zitiert:

"Regensburg, 20.06.2004
Autor: Philip Hockerts (presse@bistum-regensburg.de )
"Gegen die Zerfallserscheinungen in der Kirche gekämpft" - Eröffnung der Wolfgangswoche.

(pdr) Am Samstag begann die diesjährige Wolfgangswoche mit einem Pontifikalamt in de Basilika St. Emmeram, das Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller zusammen mit Monsignore Robert Thummer und Studiendirektor Siegfried Schweiger zelebrierte. Vor vierzig Jahren fand diese große Gebetswoche zu Ehren des Bistums-Patrons auf Betreiben des damaligen Bischofs Rudolf Graber erstmals statt. Vor dem Pontifikalamt in der Basilika St. Emmeram war der Schrein des Heiligen Wolfgang in die Basilika übertragen worden. Der Bischof, die Konzelebranten, das Domkapitel und das Stiftskapitel sowie die Diakone und die Priesterseminaristen holten in einer feierlichen Prozession den Schrein aus der Krypta und stellten ihn vor dem Altar zur Verehrung auf. Musikalisch gestaltete der Chor der Basilika St. Emmeram das Pontifikalamt mit der Missa Brevis c von Wolfgang Amadeus Mozart ("Spatzenmesse").

In seiner Predigt stellte Bischof Gerhard Ludwig den Heiligen Wolfgang als Vorbild eines guten Hirten dar, der gegen die Zerfallserscheinungen in der Kirche tatkräftig gekämpft habe. Dabei nahm er auch Bezug auf aktuelle Themen. Er stellte den heiligen Wolfgang als einen Mann des Gebets, des Geistes und der Tatkraft dar, sich als guter Hirte gegen die Zerfallserscheinungen in der Kirche gestellt habe, um seine ihm anvertrauten Schäflein zu schätzen. Auch heute müsse man sich gegen Zerfallserscheinungen innerhalb der Kirche wenden, so der Bischof. Solche seien zu bemerken, wenn auf dem Katholikentag in Ulm "einem Drewermann ein Forum geboten wird", einem Mann, der gegen die Kirche agiere.

Auch vor Ort im Bistum müsse man gegen Zerfallserscheinungen ankämpfen. Der Bischof spielte dabei auf den Fall der zwei ungehorsamen Priester an und gab seiner Meinung mit deutlichen Worten Ausdruck. Diese Priester seien keine wahren Hirten, da sie die bischöfliche Verfassung der Kirche negierten und den Bischof nicht als Nachfolger der Apostel anerkennen. "Wer das nicht akzeptiert, darf sich nicht Katholik nennen", meinte der Bischof. Zudem nähmen diese Priester Bezug auf das Zweite Vatikanische Konzil, hätten jedoch keine Ahnung davon und "treten dessen Geist und Buchstaben mit Füßen". Hier gehe es nicht um Feudalherrschaft und Inquisition, sondern darum, von Christus in den Dienst genommen zu werden, sagte der Bischof. Er selbst wolle ein guter Hirte sein und seine ihm anvertraute Herde vor Gefahren schätzen. Auch die Beurteilung der Qualität eines Priesters liege ausschließlich beim Bischof als Nachfolger der Apostel.

Bischof Gerhard Ludwig erklärte, dass die Kirche von innen heraus erneuert werden müsse. "Ecclesia semper reformanda" zitierte der Bischof und betonte, dass diese Reform aus dem Geist Jesu Christi entstehen müsste. Mutig und tatkräftig aus der inneren Verbundenheit mit Jesus Christus heraus solle jeder das tun, was nötig sei, um bei der Neuevangelisierung der Kirche mitzuhelfen. Die Wolfgangswoche sollte nicht nur "lyrisch hie und da zitiert", sondern aktiv begangen werden, wünschte sich der Bischof.

Das Leitwort "Suchet zuerst das Reich Gottes" steht allen Aktivitäten der Wolfgangswoche voran. Vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Priesterweihe wünschte sich der Bischof den inneren Zuspruch der Gläubigen zur Gebetswoche.

Die Wolfgangswoche dauert bis zum 28. Juni."

· Die Hervorhebung ist von uns: Die ‚deutlichen Worte' "Wölfe im Schafspelz, Heuchler, Pharisäer" etc. wurden von allen Zeitungen dokumentiert. Es bleibt jedem einzelnen überlassen, wie das Rausreden des Pressespechers des Bischofs, Philip Hockert, der Name Trimpl sei in der Predigt nicht genannt worden, zu bewerten ist.
Sigrid Grabmeier, "Wir sind Kirche" Regensburg, Mitglied im Bundesteam der KirchenVolksBewegung, Köckstr. 1, 94469 Deggendorf, Tel: 0991- 2979- 585, Mobil: 0170-862 62 90, sigrid@grabmeier.net, www.wsk-regensburg.de

 

 

 


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