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Steigerung der Bistumsleitung in ihrer Ignoranz in Bezug auf das Kirchenrecht.
· Im Can. 391 - § 1 heißt es: "Es ist
Sache des Diözesanbischofs, die ihm anvertraute Teilkirche nach Maßgabe des
Rechts mit gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt zu
leiten." Gegen diese Anordnung des Papstes, die für alle
Diözesanbischöfe, also auch für den in Regensburg gilt, verstößt Bischof
Gerhard Ludwig andauernd, da er sich nicht an die Maßgaben des Kirchenrechts
hält, siehe unseren Beitrag vom 25.07.2004. Dazu ein Zitat aus der
Habilitationsschrift des Limburger Domkapitulars Georg Bier "Die
Rechtsstellung des Diözesanbischofs nach dem Codex Iuris Canonici von
1983" (Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft Band 32, Hrg. Norbert
Lüdecke und Helmuth Pree, Echter Verlag 2001):
· "Mit dem häufigen Hinweis auf die zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
unterstreicht der Gesetzgeber die Bindung des Diözesanbischofs an die Normen
des kanonischen Rechts mit größter Deutlichkeit. Der Diözesanbischof hat sich
innerhalb der Grenzen zu betätigen, die ihm durch die Vorschriften des
kanonischen Rechts gesetzt werden. Die Textgeschichte des c. 391 bestätigt
dies. Die Wendung ‚ad normam iuris' wurde aus der Vorgängernorm des CIC/1917
übernommen, um die Natur und die Grenzen der diözesanbischöflichen Gewalt
anzuzeigen. Diese Gewalt betreffe die ‚ordinatio cura pastoralis' des
Diözesanbischofs, die weder unbegrenzt noch willkürlich sei."
· Völlig eindeutig ist nun die auch vom
Diözesanbischof Gerhard Ludwig zu beachtende Norm Can. 1353 - "Berufung
oder Beschwerde gegen richterliche Urteile oder gegen Dekrete, die irgendeine
Strafe verhängen oder feststellen, haben aufschiebende Wirkung."
· Da nun Pfarrer Trimpl gegen die vom Bischof (ungültig - da der Bischof gegen
die Norm des 1347 - § 1. verstoßen hat) verhängte Strafe der Suspension
Berufung/Beschwerde eingelegt hat, ist diese Strafe automatisch zunächst
aufgeschoben. Das heißt im Klartext, Pfarrer Trimpl ist weiter berechtigt, ja
sogar verpflichtet seinen Aufgaben in der ihm vom Bischof verliehenen Pfarrei
Oberalteich nachzukommen.
· Nahezu abenteuerlich wird es, wenn nun seitens der Bistumsleitung in einer
Presseerklärung vom heutigen Tag erklärt wird, Pfarrer Trimpl würde durch die
"unerlaubte Eucharistiefeier am 29. Juli in Oberalteich den Bruch seines
Weiheversprechens in eklatanter Weise bestätigen und fortsetzen" und der
Offizial und promovierte Kirchenrechtler Dr. Max Hopfner (gegen besseres Wissen
und unter dem "Gehorsam" seines Weiheversprechens?) und unter
völliger Beugung des Can. 1353 erklärt: "Eine aufschiebende Wirkung tritt
erst dann ein, wenn dies von der in diesem Fall zuständigen Kleruskongegration
ausdrücklich erklärt wird. Den Weg nach Rom hat Pfarrer Trimpl inzwischen
beschritten, eine Reaktion steht aber noch aus. Auf jeden Fall kann eine
Suspendierung nicht vom Betroffenen selbst ausgesetzt werden." Doch: Genau
das geschieht durch Einleiten des Rekurses gemäß Kirchenrecht!
· In unserer Presseerklärung vom Freitag, dem 23. 07.2004 hatten wir noch
gehofft, dass das Zurückziehen der bischöflichen Presseerklärung über die
Predigt zur Eröffnung der Wolfgangswoche ein Zeichen des guten Willens seitens
des Bischofs sei. Weit gefehlt - sie diente offensichtlich nur zur eingeleiteten
Legendenbildung (vgl. Kommentar im Sonntagsblatt von diesem Wochenende!) und dem
Werfen von Nebelkerzen, der Bischof habe in seiner Predigt die Namen der beiden
Priester Trimpl und Schlagenhaufer nicht genannt. Zum einen hätte er sich aber
dann die übereinstimmende Berichterstattung in allen Medien so nicht gefallen
lassen dürfen, zum anderen wird in dieser Erklärung ganz eindeutig die Predigt
des Bischofs in Bezug auf die beiden Priester ganz klar formuliert. Die
vollständige und nun unterdrückte offizielle Presseerklärung des Bistums
Regensburg sei deshalb hier zur Verdeutlichung und zur Dokumentation wörtlich
zitiert:
"Regensburg, 20.06.2004
Autor: Philip Hockerts (presse@bistum-regensburg.de
)
"Gegen die Zerfallserscheinungen in der Kirche gekämpft" - Eröffnung
der Wolfgangswoche.
(pdr) Am Samstag begann die diesjährige
Wolfgangswoche mit einem Pontifikalamt in de Basilika St. Emmeram, das Bischof
Dr. Gerhard Ludwig Müller zusammen mit Monsignore Robert Thummer und
Studiendirektor Siegfried Schweiger zelebrierte. Vor vierzig Jahren fand diese
große Gebetswoche zu Ehren des Bistums-Patrons auf Betreiben des damaligen
Bischofs Rudolf Graber erstmals statt. Vor dem Pontifikalamt in der Basilika St.
Emmeram war der Schrein des Heiligen Wolfgang in die Basilika übertragen
worden. Der Bischof, die Konzelebranten, das Domkapitel und das Stiftskapitel
sowie die Diakone und die Priesterseminaristen holten in einer feierlichen
Prozession den Schrein aus der Krypta und stellten ihn vor dem Altar zur
Verehrung auf. Musikalisch gestaltete der Chor der Basilika St. Emmeram das
Pontifikalamt mit der Missa Brevis c von Wolfgang Amadeus Mozart
("Spatzenmesse").
In seiner Predigt stellte Bischof Gerhard
Ludwig den Heiligen Wolfgang als Vorbild eines guten Hirten dar, der gegen die
Zerfallserscheinungen in der Kirche tatkräftig gekämpft habe. Dabei nahm er
auch Bezug auf aktuelle Themen. Er stellte den heiligen Wolfgang als einen Mann
des Gebets, des Geistes und der Tatkraft dar, sich als guter Hirte gegen die
Zerfallserscheinungen in der Kirche gestellt habe, um seine ihm anvertrauten
Schäflein zu schätzen. Auch heute müsse man sich gegen Zerfallserscheinungen
innerhalb der Kirche wenden, so der Bischof. Solche seien zu bemerken, wenn auf
dem Katholikentag in Ulm "einem Drewermann ein Forum geboten wird",
einem Mann, der gegen die Kirche agiere.
Auch vor Ort im Bistum müsse man gegen
Zerfallserscheinungen ankämpfen. Der Bischof spielte
dabei auf den Fall der zwei ungehorsamen Priester an und gab seiner Meinung mit
deutlichen Worten Ausdruck. Diese Priester seien keine wahren Hirten, da sie die
bischöfliche Verfassung der Kirche negierten und den Bischof nicht als
Nachfolger der Apostel anerkennen. "Wer das nicht akzeptiert, darf
sich nicht Katholik nennen", meinte der Bischof. Zudem nähmen diese
Priester Bezug auf das Zweite Vatikanische Konzil, hätten jedoch keine Ahnung
davon und "treten dessen Geist und Buchstaben mit Füßen". Hier gehe
es nicht um Feudalherrschaft und Inquisition, sondern darum, von Christus in den
Dienst genommen zu werden, sagte der Bischof. Er selbst wolle ein guter Hirte
sein und seine ihm anvertraute Herde vor Gefahren schätzen. Auch die
Beurteilung der Qualität eines Priesters liege ausschließlich beim Bischof als
Nachfolger der Apostel.
Bischof Gerhard Ludwig erklärte, dass die
Kirche von innen heraus erneuert werden müsse. "Ecclesia semper reformanda"
zitierte der Bischof und betonte, dass diese Reform aus dem Geist Jesu Christi
entstehen müsste. Mutig und tatkräftig aus der inneren Verbundenheit mit Jesus
Christus heraus solle jeder das tun, was nötig sei, um bei der
Neuevangelisierung der Kirche mitzuhelfen. Die Wolfgangswoche sollte nicht nur
"lyrisch hie und da zitiert", sondern aktiv begangen werden, wünschte
sich der Bischof.
Das Leitwort "Suchet zuerst das Reich
Gottes" steht allen Aktivitäten der Wolfgangswoche voran. Vor allem im
Hinblick auf die bevorstehende Priesterweihe wünschte sich der Bischof den
inneren Zuspruch der Gläubigen zur Gebetswoche.
Die Wolfgangswoche dauert bis zum 28.
Juni."
· Die Hervorhebung ist von uns: Die ‚deutlichen
Worte' "Wölfe im Schafspelz, Heuchler, Pharisäer" etc. wurden von
allen Zeitungen dokumentiert. Es bleibt jedem einzelnen überlassen, wie das
Rausreden des Pressespechers des Bischofs, Philip Hockert, der Name Trimpl sei
in der Predigt nicht genannt worden, zu bewerten ist.
Sigrid Grabmeier, "Wir sind Kirche" Regensburg, Mitglied im Bundesteam
der KirchenVolksBewegung, Köckstr. 1, 94469 Deggendorf, Tel: 0991- 2979- 585,
Mobil: 0170-862 62 90, sigrid@grabmeier.net, www.wsk-regensburg.de
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