Süddeutsche Zeitung 22.07.2004

Androhung von 250 000 Euro Strafe oder Gefängnis
Pfarrer verklagt Bischof Müller
Oberhirte soll Untergebenen nicht mehr "Heuchler" und "Pharisäer" nennen - dabei will er das nie getan haben

Von Matthias Drobinski

München -- Der Friede von Regensburg währte einen Tag. Am 15. Juli hatte das dortige Bischöfliche Ordinariat eine der gewundenen Erklärungen abgegeben, mit denen Bischof Gerhard Ludwig Müller Konflikte zu beenden pflegt, die er zuvor an die Spitze getrieben hat: "Nach langen und geduldigen Gesprächen" erklärten die Pfarrer Andreas Schlagenhaufer und Hans Trimpl, es täte ihnen leid, wenn in der von ihnen mitverantworteten Zeitschrift Pipeline der Bischof "in unangemessener Weise kritisiert oder verletzt wurde". Dafür drohte das Bistum den bischofskritischen Pfarrern vom "Aktionskreis Regensburg" nicht mehr mit Strafe. Der Krach um eine Karikatur, die Müller als Scharfrichter zeigte, schien ausgestanden.

Doch schon am Tag darauf, vergangenen Freitag, bekam Bischof Müller Post vom Verwaltungsgericht Regensburg: Hans Trimpl, 60 Jahre alt, Pfarrer im niederbayerischen Oberalteich, möchte dem Bischof verbieten, ihn "Heuchler", "Pharisäer" oder "Wolf im Schafspelz" zu nennen. Täte er es doch, sei eine Ordnungsstrafe von 250 000 Euro fällig -- oder ein Gefängnisaufenthalt, so steht es im Unterlassungsantrag vom 14. Juli, den ein Münchner Rechtsanwaltsbüro formuliert hat. Ein Pfarrer droht seinem Bischof mit Knast: Das dürfte neu sein in der deutschen Kirchengeschichte.

Der Anlass für Trimpls Gang vors Gericht liegt nun einen Monat zurück. Vor dem Schrein des Bistums-Patrons Wolfgang hatte der Regensburger Bischof die ganz große Keule gegen seine Kritiker geschwungen, da sind sich alle Zuhörer einig. Nur gibt es keinen Tonband-Mitschnitt der oberhirtlichen Philippika, weshalb wichtige Details strittig bleiben. Trimpl sagt, er persönlich sei dort ein "Heuchler und Pharisäer" genannt worden. Bistums-Sprecher Philip Hockerts dagegen erklärt: "Der Name Trimpl ist kein einziges Mal gefallen."

Allerdings heißt es auch im Bericht der Pressestelle, Müller habe "auf den Fall der zwei ungehorsamen Priester" angespielt: Sie seien "keine wahren Hirten" und "Wölfe im Schafspelz", die er "nicht aus Bequemlichkeit laufen lassen" werde. Die Mittelbayerische Zeitung überliefert in indirekter Rede weitere Anschuldigungen: Die Priester "verstünden nichts von der Heiligen Schrift", seien "keine wahren Hirten, sondern Heuchler und Pharisäer, denen nichts an ihren Schafen liegt"; sie wollten "ihre eigenen verquollenen Ideen in der Kirche zur Herrschaft bringen". Wie der Bischof über die Pfarrer herzog, hatte ebenfalls kirchenhistorische Dimension.

"Ein interessanter Fall"
Nur: Was daraus vor Gericht folgen mag, ist unklar. "Das ist ein interessanter Fall", sagt Rainer Gombert, der Sprecher des Regensburger Verwaltungsgerichts, "und wenn Juristen ,interessant‘ sagen, meinen sie, dass die Sache unverschämt verzwickt ist". Die Richter müssen klären, ob die Gardinenpredigt eine innerkirchliche Angelegenheit ist und weltliche Gerichte gar nicht zuständig sind -- oder ob es um die Persönlichkeitsrechte des Pfarrers geht. Wenn ja, dann bleibt die Frage, ob das Amtsgericht die richtige Adresse ist oder nicht vielmehr eine Zivilkammer; und wenn das geklärt ist, wird der Streit um die Zitate losgehen. "Wir warten auf die Stellungnahme des Bistums", sagt Gombert; liegt die vor, soll im Eilverfahren entschieden werden, ohne mündliche Verhandlung. Das sei, sagt der Gerichtssprecher, "eine Sache von Tagen, höchstens Wochen".

Hans Trimpl will sich zu seinem Unterlassungsantrag nicht äußern. Sein ebenfalls beschimpfter Amtsbruder Schlagenhaufer dagegen hat erklärt, er wolle sich dem Schritt nicht anschließen. Für ihn sei die Angelegenheit erledigt, vorerst.

 

 


WebRedaktion: Berthold Starzinger