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Süddeutsche Zeitung 22.07.2004
Androhung
von 250 000 Euro Strafe oder Gefängnis
Pfarrer verklagt Bischof Müller
Oberhirte soll Untergebenen nicht mehr "Heuchler" und
"Pharisäer" nennen - dabei will er das nie getan haben
Von Matthias Drobinski
München -- Der Friede von Regensburg
währte einen Tag. Am 15. Juli hatte das dortige Bischöfliche Ordinariat
eine der gewundenen Erklärungen abgegeben, mit denen Bischof Gerhard
Ludwig Müller Konflikte zu beenden pflegt, die er zuvor an die Spitze
getrieben hat: "Nach langen und geduldigen Gesprächen"
erklärten die Pfarrer Andreas Schlagenhaufer und Hans Trimpl, es täte
ihnen leid, wenn in der von ihnen mitverantworteten Zeitschrift Pipeline
der Bischof "in unangemessener Weise kritisiert oder verletzt
wurde". Dafür drohte das Bistum den bischofskritischen Pfarrern vom
"Aktionskreis Regensburg" nicht mehr mit Strafe. Der Krach um
eine Karikatur, die Müller als Scharfrichter zeigte, schien ausgestanden.
Doch schon am Tag darauf, vergangenen
Freitag, bekam Bischof Müller Post vom Verwaltungsgericht Regensburg:
Hans Trimpl, 60 Jahre alt, Pfarrer im niederbayerischen Oberalteich,
möchte dem Bischof verbieten, ihn "Heuchler",
"Pharisäer" oder "Wolf im Schafspelz" zu nennen.
Täte er es doch, sei eine Ordnungsstrafe von 250 000 Euro fällig -- oder
ein Gefängnisaufenthalt, so steht es im Unterlassungsantrag vom 14. Juli,
den ein Münchner Rechtsanwaltsbüro formuliert hat. Ein Pfarrer droht
seinem Bischof mit Knast: Das dürfte neu sein in der deutschen
Kirchengeschichte.
Der Anlass für Trimpls Gang vors Gericht
liegt nun einen Monat zurück. Vor dem Schrein des Bistums-Patrons
Wolfgang hatte der Regensburger Bischof die ganz große Keule gegen seine
Kritiker geschwungen, da sind sich alle Zuhörer einig. Nur gibt es keinen
Tonband-Mitschnitt der oberhirtlichen Philippika, weshalb wichtige Details
strittig bleiben. Trimpl sagt, er persönlich sei dort ein "Heuchler
und Pharisäer" genannt worden. Bistums-Sprecher Philip Hockerts
dagegen erklärt: "Der Name Trimpl ist kein einziges Mal
gefallen."
Allerdings heißt es auch im Bericht der
Pressestelle, Müller habe "auf den Fall der zwei ungehorsamen
Priester" angespielt: Sie seien "keine wahren Hirten" und
"Wölfe im Schafspelz", die er "nicht aus Bequemlichkeit
laufen lassen" werde. Die Mittelbayerische Zeitung überliefert in
indirekter Rede weitere Anschuldigungen: Die Priester "verstünden
nichts von der Heiligen Schrift", seien "keine wahren Hirten,
sondern Heuchler und Pharisäer, denen nichts an ihren Schafen
liegt"; sie wollten "ihre eigenen verquollenen Ideen in der
Kirche zur Herrschaft bringen". Wie der Bischof über die Pfarrer
herzog, hatte ebenfalls kirchenhistorische Dimension.
"Ein interessanter Fall"
Nur: Was daraus vor Gericht folgen mag, ist unklar. "Das ist ein
interessanter Fall", sagt Rainer Gombert, der Sprecher des
Regensburger Verwaltungsgerichts, "und wenn Juristen ,interessant‘
sagen, meinen sie, dass die Sache unverschämt verzwickt ist". Die
Richter müssen klären, ob die Gardinenpredigt eine innerkirchliche
Angelegenheit ist und weltliche Gerichte gar nicht zuständig sind -- oder
ob es um die Persönlichkeitsrechte des Pfarrers geht. Wenn ja, dann
bleibt die Frage, ob das Amtsgericht die richtige Adresse ist oder nicht
vielmehr eine Zivilkammer; und wenn das geklärt ist, wird der Streit um
die Zitate losgehen. "Wir warten auf die Stellungnahme des
Bistums", sagt Gombert; liegt die vor, soll im Eilverfahren
entschieden werden, ohne mündliche Verhandlung. Das sei, sagt der
Gerichtssprecher, "eine Sache von Tagen, höchstens Wochen".
Hans Trimpl will sich zu seinem
Unterlassungsantrag nicht äußern. Sein ebenfalls beschimpfter Amtsbruder
Schlagenhaufer dagegen hat erklärt, er wolle sich dem Schritt nicht
anschließen. Für ihn sei die Angelegenheit erledigt, vorerst. |