Home Nach oben Impressum "Pipeline" Ermutigende Texte Kritische Texte Termine Rückblick Links

 

Leserbrief in "Der neue Tag" - 18.11.2005

Recht versus Liebe?

Ich weiß, ich bin auch einer von denen, die ­ wie es den Anschein hat ­ unserem Bischof solche Angst machen: Ich bin ein Laie! Aber ich bin auch einer, der sich dieser katholischen Kirche in der Weise verbunden fühlt, wie sich ein Kind seiner Familie verbunden fühlt, um auch ein Bild zu verwenden, das der Bischof gebraucht. Und als Kind fühlt man sich seiner Familie verbunden, nicht weil sie die beste aller Familien ist oder weil es die besten aller Eltern dieser Welt sind, sondern
einfach, weil es eben seine Familie und seine Eltern sind.

Und aus diesem Zugehörigkeitsgefühl erlaube ich mir zu sagen, dass es für mich eine recht traurige Angelegenheit ist, wenn als wichtigste und letzte Rechtfertigungsgrundlage für Entscheidungen in unserer Kirche das Kirchenrecht herangezogen wird. Weil etwas mit dem Kirchenrecht konform ist, muss es auch gut und wahr sein? Früher war für mich der wunderbare Vers im 1. Korintherbrief von Paulus ein so bestärkendes Wort: "Jetzt aber bleibt Glaube, Hoffung, Liebe, diese drei. Das Größte aber davon ist die Liebe".

Nach all diesen Querelen um die Mitarbeit und Mitverantwortung der Laien und die aktuelle Rechtfertigung der Abschaffung des bisherigen Diözesan- und Dekanatsratsystems mit der Begründung, "aber das sei so mit dem Kirchenrecht vereinbar", fürchte ich, dass ich mich auf eine neue Formulierung einstellen muss: "Das Höchste davon aber ist das Kirchenrecht!" Ich habe mich selbst in meinem Theologiestudium doch recht ausführlich mit dem Kirchenrecht befassen müssen und ich habe nicht den unguten Geschmack vergessen, den ich verspürt habe, wenn ich all die Paragrafen und Gesetzestüfteleien kennen lernen musste, die für mich eigentlich, wie auch die weltliche Juristerei, letztendlich ein Armutszeugnis sind: ein Armutszeugnis für die Unfähigkeit der Menschen, mit Verständnis, Achtung und Wertschätzung Konflikte und Meinungsverschiedenheiten zu lösen.

Ich würde gerne den Vers aus dem Korintherbrief wie bisher als richtungsweisend und grundlegend behalten können. Aber im Kirchenrecht habe ich ­ bisher jedenfalls ­ noch nichts von der Liebe gefunden, eher was vom Rechthabenwollen. Aber das ist was anderes.

Sebastian Sonntag, 92224 Amberg

 

 


Mail an den AKR