Home Nach oben Impressum "Pipeline" Ermutigende Texte Kritische Texte Termine Rückblick Links

 


RW 3  -  Kirchenfunk

Die Wege des Gerhard Ludwig Müller
Was ist eigentlich göttliches Recht??

Von Matthias Morgenroth

Anmoderation: Konservative Katholiken spüren Rückenwind, seit Papst Benedikt XVI im Amt ist - ob berechtigt, das sei dahingestellt. Einer, der sich seit drei Jahren besonders hervortut, ist der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller - oft genug war er in den Medien, auch bei uns. Zur Zeit verunsichert er die katholischen Gläubigen in Deutschland massiv: er ändert nach Gutdünken die Satzungen für die Mitwirkung von Laien in den Gemeinden, er schmeißt gewählte Laienvertreter einfach raus - so geschehen z.B. letzten Freitag und beruft sich dabei auf das sog. "göttliche Recht", mit dem er durch sein Bischofsamt eben schalten und walten könne. Das klingt fundamentalistisch und ein wenig nach einer katholischen Spielart der Haltung von diversen Isamlisten. Andere Diözesen jedenfalls zittern schon, dass solches Vorgehen bei katholischen Bischöfen Schule machen könnte. Matthias Morgenroth wollte wissen, was eigentlich laut Lehre der katholischen Kirche "göttliches Recht" sei?

---
Beitrag:

Klingt unvereinbar mit dem aufgeklärtem Menschenbild: Da stellt sich einer hin, der eben Bischof ist und befiehlt. Und wenn ein verdienter und gewählter Mitarbeiter, der allerdings kein Bischof ist, sich gegen eine solche Herrschaft wehrt - sagt der Bischof: der Mann sei kirchenschädigend und enthebt ihn seines Amtes als Diözesanratsvorsitzenden. Und des Bischofs Wort gilt, seine Sekretäre verteidigen es. Weil der Bischof sich beruft auf göttliches Recht, das ius divinum. Hätte der Regensburger Bischof mal in der katholischen Fakultät seiner Bischofsstadt vorbeischauen sollen. Dort hätte ihn die Kirchenrechtlerin Sabine Demel vielleicht eines besseren belehren können. Sie sagt: Göttliches Recht, das ist zwar eine ziemlich schwammige und schwierige Kategorie, ein uraltes Gedankenkonstrukt der katholischen Kirche. Aber diese Vorstellung gilt, so dehnbar sie ist, nur bei unverrückbaren Eckdaten der Kirche:

ZUSP 1:
Das ist bei ganz wenigen Rechtsbestimmungen der Fall. Z.B. gibt es kraft göttlichen Rechts die Sakramente der Kirche, kraft göttlichen Rechts gibt es das Bischofsamt in der Kirche, das Papstamt und auch das Miteinander von Papst und Bischofskollegium als Nachfolger von Petrus und dem Apostelkollegium. Was aber nicht kraft göttlichen Rechts ist, ist etwa die Konkretisierung, daß dem Bischof alle ordentliche, unmittelbare und eigenberechtigte Vollmacht zukommt.

 

 

 


Mail an den AKR