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Zwei Pressemitteilungen v. Prof. Jilek - 26.8.2004
Presse-Miteilung 1:
Dr. Hopfner informiert wieder
einmal falsch
Was Dr. Hopfner als Offizial des Regensburger
Bischofs mitteilte, gilt für Prozess-Bevollmächtigte und Anwälte in einem
kirchlichen Gerichtsverfahren. Die einschlägigen Bestimmungen finden sich im
kirchlichen Rechtsbuch (= CIC) ab Can. 1481.
Beim Verfahren gegen Pfr. Trimpl handelt es sich nicht um ein Gerichts-, sondern
um ein Verwaltungsverfahren. Die einschlägige Bestimmung für die Beiziehung
und Bestellung von Anwälten oder Bevollmächtigten in Verwaltungsverfahren ist
CIC Can. 1738. Der vollständige Wortlaut:
"CIC Can. 1738. Der Beschwerdeführer hat stets das Recht, einen Anwalt
oder Bevollmächtigten beizuziehen; dabei sind nutzlose Verzögerungen zu
vermeiden; es soll sogar von Amts wegen ein Beistand bestellt werden, falls der
Beschwerdeführer keinen Beistand hat und der Obere dessen Bestellung für
notwendig erachtet; stets kann aber der Obere anordnen, dass der
Beschwerdeführer persönlich zur Befragung erscheint."
Es wäre sehr dienlich, wenn Dr. Hopfner sich jeweils sorgfältiger
sachkundig machen würde, ehe er mit Presse-Mitteilungen an die Öffentlichkeit
tritt.
Zur Frage der aufschiebenden Wirkung sei an ddp-Meldung vom 2. August 2004 mit
der Stellungnahme von Prof. Häring, Universität München, erinnert. Darin wird
die Rechtsauffassung Trimpls und Jileks uneingeschränkt bestätigt.
Presse-Mitteilung 2:
Trust-Konto für Pfr. Trimpl
durch die Liga Bank gekündigt
Bei der kirchlichen Liga Bank Regensburg war
ein Trust-Fond eingerichtet worden, um Pfarrer Hans Trimpl in seinem
Rechtsverfahren zu unterstützen. Das Konto trägt die Bezeichnung "Trust".
Zwischenzeitlich hat die Liga-Bank dieses Konto gekündigt: zum 24. September
2004. In der Begründung des Leitenden Direktors Walter Alt heißt es:
"Hintergrund dieser Kündigung ist, dass Sie dieses Konto zum Ansammeln
von Geldern verwenden, um alle Priester des Bistums bei künftigen Konflikten
mit dem Regensburger Bischof zu unterstützen…"
Die Anerkennung und die Förderung staatsbügerlicher Freiheits-Rechte ist der
römisch-katholischen Kirche bekanntlich lange Zeit schwer gefallen. Die
Kündigung des Trust-Kontos durch die Liga Bank belegt, dass die Anerkennung
staatsbürlicher Rechte durch kirchliche oder kirchen-nahe Institutionen sogar
im 21. Jahrhundert noch nicht selbstverständlich ist.
Professor Jilek hat seine Giro-Konten bei der Liga Bank gekündigt. Ein freier
Bürger eines freien Staates lässt sich seine Unabhängigkeit und seine
staatsbürgerlichen Rechte auch durchgünstige Bank-Konditionen nicht abkaufen.
Aufhausen, 26. August 2004
Professor Dr. August Jilek
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