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Zwei Pressemitteilungen v. Prof. Jilek - 26.8.2004

Presse-Miteilung 1:

Dr. Hopfner informiert wieder einmal falsch

Was Dr. Hopfner als Offizial des Regensburger Bischofs mitteilte, gilt für Prozess-Bevollmächtigte und Anwälte in einem kirchlichen Gerichtsverfahren. Die einschlägigen Bestimmungen finden sich im kirchlichen Rechtsbuch (= CIC) ab Can. 1481.
Beim Verfahren gegen Pfr. Trimpl handelt es sich nicht um ein Gerichts-, sondern um ein Verwaltungsverfahren. Die einschlägige Bestimmung für die Beiziehung und Bestellung von Anwälten oder Bevollmächtigten in Verwaltungsverfahren ist CIC Can. 1738. Der vollständige Wortlaut:
"CIC Can. 1738. Der Beschwerdeführer hat stets das Recht, einen Anwalt oder Bevollmächtigten beizuziehen; dabei sind nutzlose Verzögerungen zu vermeiden; es soll sogar von Amts wegen ein Beistand bestellt werden, falls der Beschwerdeführer keinen Beistand hat und der Obere dessen Bestellung für notwendig erachtet; stets kann aber der Obere anordnen, dass der Beschwerdeführer persönlich zur Befragung erscheint."
Es wäre sehr dienlich, wenn Dr. Hopfner sich jeweils sorgfältiger sachkundig machen würde, ehe er mit Presse-Mitteilungen an die Öffentlichkeit tritt.
Zur Frage der aufschiebenden Wirkung sei an ddp-Meldung vom 2. August 2004 mit der Stellungnahme von Prof. Häring, Universität München, erinnert. Darin wird die Rechtsauffassung Trimpls und Jileks uneingeschränkt bestätigt.


Presse-Mitteilung 2:

Trust-Konto für Pfr. Trimpl durch die Liga Bank gekündigt 

Bei der kirchlichen Liga Bank Regensburg war ein Trust-Fond eingerichtet worden, um Pfarrer Hans Trimpl in seinem Rechtsverfahren zu unterstützen. Das Konto trägt die Bezeichnung "Trust".
Zwischenzeitlich hat die Liga-Bank dieses Konto gekündigt: zum 24. September 2004. In der Begründung des Leitenden Direktors Walter Alt heißt es:
"Hintergrund dieser Kündigung ist, dass Sie dieses Konto zum Ansammeln von Geldern verwenden, um alle Priester des Bistums bei künftigen Konflikten mit dem Regensburger Bischof zu unterstützen…"
Die Anerkennung und die Förderung staatsbügerlicher Freiheits-Rechte ist der römisch-katholischen Kirche bekanntlich lange Zeit schwer gefallen. Die Kündigung des Trust-Kontos durch die Liga Bank belegt, dass die Anerkennung staatsbürlicher Rechte durch kirchliche oder kirchen-nahe Institutionen sogar im 21. Jahrhundert noch nicht selbstverständlich ist.
Professor Jilek hat seine Giro-Konten bei der Liga Bank gekündigt. Ein freier Bürger eines freien Staates lässt sich seine Unabhängigkeit und seine staatsbürgerlichen Rechte auch durchgünstige Bank-Konditionen nicht abkaufen.

Aufhausen, 26. August 2004
Professor Dr. August Jilek

 

 

 


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