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Leserbrief von Prof. A. Jilek an die SZ

Professor Dr.theol. August Jilek D-93089 Aufhausen

Bischof Müller straft Priester ab
SZ v. 3. August 2005, S. 33

Zum o. g. Bericht erlaube ich mir sachliche Ergänzungen.
Die röm.-kath. Trauungsordnung sieht ausdrücklich vor, dass eine sog. ökumenische Trauung
mit einer Eucharistiefeier verbunden werden kann. Dazu ist keine Genehmigung durch den
Bischof erforderlich: Die Entscheidung liegt vielmehr bei jenem, der die Trauung vornimmt
(Feier der Trauung 1992, S. 29, Nr. 32). Pfr. Felber hat die inkriminierte Trauung mit einer
Eucharistiefeier verbunden und sich damit uneingeschränkt rechtmäßig verhalten. Die Entschuldigung,
welche Pfr. Felber dafür abgenötigt wurde, entbehrt der Rechtsgrundlage. Das
gilt erst recht für die Kürzung seines Ruhestandsgehaltes.
Gleiches trifft auf Pfarrer Trimpl zu. Dessen Suspendierung und dessen Amtsenthebung sind
in Rom immer noch anhängig und somit noch nicht rechtskräftig. Die Kürzung seines Ruhestandsgehaltes
auf der Grundlage der von Bischof Dr. Müller verhängten Suspendierung und
Amtsenthebung ist daher widerrechtlich.
Für das Ruhestandsgehalt der Diözesanpriester ist in der Diözese Regensburg die "Emeritenanstalt"
zuständig. Bis zum Jahr 2003 sah deren Satzung keine - auch keine strafweise - Kürzung
des Ruhestandsgehaltes vor (Satzung v. 1. April 1976 und 24. August 1923). Dr. G. L.
Müller hat sich diese Möglichkeit geschaffen: durch eine von ihm selbst vorgenommene Satzungsänderung:
von ihm am 28. November 2003 in Kraft gesetzt, und zwar mit Wirkung vom
1. Januar 2003 (!) und somit um fast ein Jahr rückwirkend (Amtsblatt für die Diözese Regensburg
Nr. 15/2003, S. 166f).
Kurz, die berichteten Vorgänge belegen einmal mehr die Willkür und das absolutistische
Machtgebaren von Bischof Dr. G. L. Müller: in den genannten Fällen verbunden mit der Absicht,
sich Pfarrer gefügig zu machen, gegen die er als Bischof sonst keine rechtmäßige Handhabe
hat.
Was sagen Domkapitel und Priesterrat dazu? Sie schweigen. Wer schweigt, stimmt zu und
muss sich den Vorwurf der Mittäterschaft gefallen lassen. Und die Kardinäle Wetter und
Lehmann (Vorsitzende der Freisinger bzw. der Deutschen Bischofskonferenz)? Rechtliche
Handhaben gegen Dr. Müller haben sie nicht. Aber sie könnten endlich in Rom intervenieren
und sich öffentlich entsprechend äußern.

Professor Dr. August Jilek
Regensburg-Aufhausen

 

 


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