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Leserbrief
von Prof. A. Jilek an die SZ
Professor Dr.theol. August Jilek D-93089
Aufhausen
Bischof Müller straft Priester ab
SZ v. 3. August 2005, S. 33
Zum o. g. Bericht erlaube ich mir sachliche
Ergänzungen.
Die röm.-kath. Trauungsordnung sieht ausdrücklich vor, dass eine sog.
ökumenische Trauung
mit einer Eucharistiefeier verbunden werden kann. Dazu ist keine Genehmigung
durch den
Bischof erforderlich: Die Entscheidung liegt vielmehr bei jenem, der die Trauung
vornimmt
(Feier der Trauung 1992, S. 29, Nr. 32). Pfr. Felber hat die inkriminierte
Trauung mit einer
Eucharistiefeier verbunden und sich damit uneingeschränkt rechtmäßig
verhalten. Die Entschuldigung,
welche Pfr. Felber dafür abgenötigt wurde, entbehrt der Rechtsgrundlage. Das
gilt erst recht für die Kürzung seines Ruhestandsgehaltes.
Gleiches trifft auf Pfarrer Trimpl zu. Dessen Suspendierung und dessen
Amtsenthebung sind
in Rom immer noch anhängig und somit noch nicht rechtskräftig. Die Kürzung
seines Ruhestandsgehaltes
auf der Grundlage der von Bischof Dr. Müller verhängten Suspendierung und
Amtsenthebung ist daher widerrechtlich.
Für das Ruhestandsgehalt der Diözesanpriester ist in der Diözese Regensburg
die "Emeritenanstalt"
zuständig. Bis zum Jahr 2003 sah deren Satzung keine - auch keine strafweise -
Kürzung
des Ruhestandsgehaltes vor (Satzung v. 1. April 1976 und 24. August 1923). Dr.
G. L.
Müller hat sich diese Möglichkeit geschaffen: durch eine von ihm selbst
vorgenommene Satzungsänderung:
von ihm am 28. November 2003 in Kraft gesetzt, und zwar mit Wirkung vom
1. Januar 2003 (!) und somit um fast ein Jahr rückwirkend (Amtsblatt für die
Diözese Regensburg
Nr. 15/2003, S. 166f).
Kurz, die berichteten Vorgänge belegen einmal mehr die Willkür und das
absolutistische
Machtgebaren von Bischof Dr. G. L. Müller: in den genannten Fällen verbunden
mit der Absicht,
sich Pfarrer gefügig zu machen, gegen die er als Bischof sonst keine
rechtmäßige Handhabe
hat.
Was sagen Domkapitel und Priesterrat dazu? Sie schweigen. Wer schweigt, stimmt
zu und
muss sich den Vorwurf der Mittäterschaft gefallen lassen. Und die Kardinäle
Wetter und
Lehmann (Vorsitzende der Freisinger bzw. der Deutschen Bischofskonferenz)?
Rechtliche
Handhaben gegen Dr. Müller haben sie nicht. Aber sie könnten endlich in Rom
intervenieren
und sich öffentlich entsprechend äußern.
Professor Dr. August Jilek
Regensburg-Aufhausen
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