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Verbot
der Teilnahme an Veranstaltungen mit Prof. A. Jilek
Aus dem Amtsblatt der Diözese Regensburg
vom Januar 2005:
Das Bischöfliche Generalvikariat
Veranstaltungen des Aufhausener Instituts für PastoralLiturgik (A.I.P.L.)
e.V
Der inzwischen aus der
katholisch-theologischen Fakultät Regensburg ausgeschiedene vormalige
Liturgieprofessor Diakon Dr. August Jilek bietet mittels des rein
privatrechtlichen Vereins "Aufhausener Institut für PastoralLiturgik
(A.I.P.L.) e.V" weiterhin Aus- und Fortbildungskurse an.
Es wird aus diesem Grunde an den bereits 1998 ergangenen Hinweis über die
"Ordnung der Liturgie im Bistum Regensburg" erinnert (Amtsblatt
für die Diözese Regensburg 1998. 32), dass das genannte Institut keine
Anerkennung durch den Bischof von Regensburg besitzt, dem die Sorge für
die ordnungsgemäße Feier der Liturgie der Kirche im Bistum anvertraut
ist. (vgl. can. 392 § 2, 838 § 4 CIC). "Alle, auch die Mitglieder
der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des
apostolischen Lebens und aller Vereinigungen oder kirchliche Bewegungen
jedweder Art, sind bezüglich der liturgischen Ordnung in allem der
Autorität des Diözesanbischofs unterworfen, unbeschadet der legitim
zuerkannten Rechte" (Instr. der Gottesdienstkongregation Redemptionis
Sacramentum. 23).
Alle Kleriker, gerade auch Diakone sind verpflichtet, sich dafür
einzusetzen, dass die heilige Liturgie entsprechend den pflichtgemäß
approbierten liturgischen Büchern gefeiert wird (ebd, 35). Im Übrigen
hat der Apostolische Stuhl "seit dem Jahr 1970 das Aufhören aller
Experimente bezüglich der Feier der heiligen Messe angemahnt und dies im
Jahr 1988 von neuem bekräftigt. Daher haben die einzelnen Bischöfe und
Bischofskonferenzen keine Befugnis, Experimente bezüglich liturgischer
Texte und anderer Dinge, die in den liturgischen Büchern vorgeschrieben
sind, zu gestatten" (ebd, 27). Die Gläubigen ihrerseits haben das
Recht, den Gottesdienst gemäß den Vorschriften des eigenen, von den
zuständigen Hirten der Kirche genehmigten Ritus zu feiern (can. 214).
Die Veranstaltungen des A.I.P.L sind als diözesane Aus- oder
Fortbildungsmaßnahmen - etwa im Sinne der cann. 228 § 1 und 229 § 1 CIC
für Laien bzw. can. 279 §§ 1 und 2 CIC für Priester (und Diakone) -
nicht anerkannt; sie können deshalb auch nicht über die
Kirchenstiftungen bzw. die Diözese abgerechnet werden. Klerikern,
pastoralen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Religionslehrern und
kirchlichen Angestellten ist die Teilnahme an Veranstaltungen des A.I.P.L.
untersagt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass katholische Christen,
die Dienste - wenn auch nur in ehrenamtlicher Form - in Pfarreien oder
kategorialen Einrichtungen des Bistums Regensburg übernehmen wollen oder
bereits solche Dienste leisten, nicht an Veranstaltungen des A.I.P.L
teilnehmen dürfen.
Außerdem ist Dr. Jilek zurzeit ein Auftrittsverbot in allen kirchlichen
Einrichtungen und Räumen der Diözese Regensburg erteilt und ihm die
Ausübung des Dienstes eines Diakons im Bereich des Bistums Regensburg,
gleich an welchem Ort, untersagt.
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