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Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen mit Prof. A. Jilek

Aus dem Amtsblatt der Diözese Regensburg vom Januar 2005:

Das Bischöfliche Generalvikariat
Veranstaltungen des Aufhausener Instituts für PastoralLiturgik (A.I.P.L.) e.V

Der inzwischen aus der katholisch-theologischen Fakultät Regensburg ausgeschiedene vormalige Liturgieprofessor Diakon Dr. August Jilek bietet mittels des rein privatrechtlichen Vereins "Aufhausener Institut für PastoralLiturgik (A.I.P.L.) e.V" weiterhin Aus- und Fortbildungskurse an.
Es wird aus diesem Grunde an den bereits 1998 ergangenen Hinweis über die "Ordnung der Liturgie im Bistum Regensburg" erinnert (Amtsblatt für die Diözese Regensburg 1998. 32), dass das genannte Institut keine Anerkennung durch den Bischof von Regensburg besitzt, dem die Sorge für die ordnungsgemäße Feier der Liturgie der Kirche im Bistum anvertraut ist. (vgl. can. 392 § 2, 838 § 4 CIC). "Alle, auch die Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens und aller Vereinigungen oder kirchliche Bewegungen jedweder Art, sind bezüglich der liturgischen Ordnung in allem der Autorität des Diözesanbischofs unterworfen, unbeschadet der legitim zuerkannten Rechte" (Instr. der Gottesdienstkongregation Redemptionis Sacramentum. 23).
Alle Kleriker, gerade auch Diakone sind verpflichtet, sich dafür einzusetzen, dass die heilige Liturgie entsprechend den pflichtgemäß approbierten liturgischen Büchern gefeiert wird (ebd, 35). Im Übrigen hat der Apostolische Stuhl "seit dem Jahr 1970 das Aufhören aller Experimente bezüglich der Feier der heiligen Messe angemahnt und dies im Jahr 1988 von neuem bekräftigt. Daher haben die einzelnen Bischöfe und Bischofskonferenzen keine Befugnis, Experimente bezüglich liturgischer Texte und anderer Dinge, die in den liturgischen Büchern vorgeschrieben sind, zu gestatten" (ebd, 27). Die Gläubigen ihrerseits haben das Recht, den Gottesdienst gemäß den Vorschriften des eigenen, von den zuständigen Hirten der Kirche genehmigten Ritus zu feiern (can. 214).
Die Veranstaltungen des A.I.P.L sind als diözesane Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen - etwa im Sinne der cann. 228 § 1 und 229 § 1 CIC für Laien bzw. can. 279 §§ 1 und 2 CIC für Priester (und Diakone) - nicht anerkannt; sie können deshalb auch nicht über die Kirchenstiftungen bzw. die Diözese abgerechnet werden. Klerikern, pastoralen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Religionslehrern und kirchlichen Angestellten ist die Teilnahme an Veranstaltungen des A.I.P.L. untersagt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass katholische Christen, die Dienste - wenn auch nur in ehrenamtlicher Form - in Pfarreien oder kategorialen Einrichtungen des Bistums Regensburg übernehmen wollen oder bereits solche Dienste leisten, nicht an Veranstaltungen des A.I.P.L teilnehmen dürfen.
Außerdem ist Dr. Jilek zurzeit ein Auftrittsverbot in allen kirchlichen Einrichtungen und Räumen der Diözese Regensburg erteilt und ihm die Ausübung des Dienstes eines Diakons im Bereich des Bistums Regensburg, gleich an welchem Ort, untersagt.

 

 

 


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