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Regensburg, 01.06.2004
Stellungnahme zur
Pressemitteilung von
Domdekan Dr. Hopfner, Offizial der Diözese
Regensburg
Unhaltbare Vorwürfe und Verleumdungen
Die Vorwürfe gegen den AKR und gegen die
Pfarrer Feichtmeier, Felber, Schlagenhaufer und Trimpl wurden
seitens des Bischofs Dr. Gerhard Ludwig Müller und dessen
Administration immer wieder so oder ähnlich formuliert:
"jahrelange kirchenschädigende und Papst und Bischöfe
verunglimpfende Äußerungen", "Schmähung,
Beleidigungen und Hasstiraden" gegen Bischof Dr. Gerhard
Ludwig Müller. Bischof Müller selbst hat die Vorwürfe
wiederholt so oder ähnlich ergänzt: "Diese Agitationen
sind noch schlimmer als die seinerzeitigen Nazi-Aktionen gegen
Kirche und Bischöfe." Wir weisen diese Anschuldigungen mit
Nachdruck zurück. Wiederholt haben wir Bischof Müller gebeten,
seine Anschuldigungen zu belegen. Dies ist bis heute nicht
geschehen. Statt dessen wiederholt er sie immer wieder neu in
gleicher pauschaler Form. Auch gut gemeinte Erläuterungen
unsererseits konnten daran nichts ändern. Der AKR besteht seit
über 30 Jahren. Keiner der beiden Vorgänger im Bischofsamt -
weder Bischof Manfred Müller noch Bischof Dr. Rudolf Graber -
hat uns je mit vergleichbaren Anschuldigungen konfrontiert. Auf
die Aufforderung des Bischofs, sich vom AKR wegen dessen
angeblichen "Schmähungen, Beleidigungen und
Hasstiraden" zu distanzieren, haben die Pfarrer Felber und
Trimpl so geantwortet: "Der AKR ist, wie wir ihn kennen,
weder 'kirchenschädigend' noch stellt er das 'Lehramt der Kirche
in Frage'. Wir erleben ihn im Gegenteil als ein Gruppe von
Menschen, die sich für die Kirche sehr einsetzen, weil sie die
Kirche lieben. Daher ist für uns aus den sehr allgemeinen und
nicht näher angegebenen Gründen eine Distanzierung vom AKR so
lange nicht 'notwendig und geboten', bis die Kirchenfeindlichkeit
des AKR zweifelsfrei kanonisch erwiesen ist." Hierauf ließ
Bischof Müller so antworten: "Leider haben Sie die
mehrfachen, freundlichen Gespräche Ihres Bischofs mit Ihnen nur
mit umso schlimmeren Verunglimpfungen beantwortet." Welcher
Leser käme auf den Gedanken, den zitierten Brief der beiden
Pfarrer als "Verunglimpfung" zu sehen, noch dazu als
eine, die noch schlimmer sei als "Schmähungen,
Beleidigungen und Hasstiraden"?
Verstöße gegen dienstliche
Vertraulichkeit
Wiederholt hat Bischof Dr. Gerhard Müller
vertrauliche dienstliche Informationen sowie Protokolle von
Dienstgesprächen mit uns an Dritte weitergegeben und
veröffentlicht, und zwar ohne unser Wissen und ohne unsere
Zustimmung. Die betreffenden Protokolle waren uns selbst noch
nicht einmal bekannt. Dies stellt einen schwer wiegenden Verstoß
gegen die gebotene dienstliche Vertraulichkeit und
Verschwiegenheit dar. Weder in der Privatwirtschaft noch im
Öffentlichen Dienst könnte sich ein Vorgesetzter so etwas
erlauben, ohne rechtliche Folgen fürchten zu müssen. Wir halten
fest: Wie jeder Staatsbürger, so untersteht auch ein Bischof
unserer Kirche der rechtsstaatlichen Ordnung unseres Landes.
Zweifelhafter Umgang mit dem
Kirchenrecht
Tätigkeiten wie Tätigkeiten des AKR sind
vom kirchlichen Rechtsbuch ausdrücklich gestattet (CIC,
can.215f). Dennoch will Bischof Müller sie unterbinden. Eine
seriöse kirchenrechtliche Grundlage dafür hat er - trotz
entsprechenden Ersuchens - bis heute nicht erbracht. Beschwerden
und Widersprüche, die wir gemäß kirchlichem Recht eingelegt
haben, bleiben ohne Antwort. Statt dessen werden die
beeinspruchten Schreiben und Behauptungen der bischöflichen
Administration in neuen Schreiben einfach wiederholt.
Gehorsam
Wiederholt haben wir Bischof Müller darauf
aufmerksam gemacht, dass wir zu unserem Gehorsams-Versprechen
stehen und dies nicht in Frage stellen lassen. Für
Willkürlichkeiten und für Konsequenzen aus wahrheitswidrigen
Anschuldigungen aber lassen wir uns keinen Gehorsam abverlangen.
Unwahrheiten
Ein Beispiel: Von Pfarrer Felber lässt
Bischof Müller behaupten, dieser habe in seiner Erklärung vom
Juli 2003 zugesichert, dem AKR für Versammlungen keine Räume
mehr zur Verfügung zu stellen. In Wahrheit hat Pfarrer Felber
folgendes erklärt: "Künftig werde ich nur kirchenrechtlich
zulässigen Bewegungen oder Gruppen gestatten, Räume der Pfarrei
Bad Abbach zu benutzen." Bis dato ist der AKR
selbstverständlich "kirchenrechtlich zulässig" (siehe
oben!). Eine Reihe weiterer Beispiele ließe sich anfügen.
"Freundliche" Gespräche in
"brüderlicher" Atmosphäre?
In der Pressemitteilung von Dr. Hopfner vom
31.Mai d.J. heißt es: "In den vergangenen Monaten hatte
Bischof Gerhard Ludwig in brüderlicher Atmosphäre mit den
beiden Priestern intensive Gespräche...... geführt.....".
Beispiel: Im Gespräch mit einem der betroffenen Pfarrer forderte
Bischof Müller diesen Pfarrer auf, entweder in eine andere
Diözese zu gehen oder sich laisieren zu lassen. Was ist daran
"brüderlich"?
Übrigens
Gruppierungen wie den AKR gibt es in
insgesamt 11 deutschen Diözesen: u.a. in Aachen, Augsburg,
Mainz, Paderborn, Stuttgart/Rottenburg, Trier. Sie sind zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und haben die gleichen
Grundsätze und Ziele. Keine sieht sich vergleichbaren
Anschuldigungen ausgesetzt wie der AKR durch den Regensburger
Bischof.
Schluss
Die von Bischof Dr. Gerhard Müller
erhobenen Anschuldigungen, der AKR agitiere gegen Kirche, Papst
und Bischöfe, haben in den tatsächlichen Aktivitäten des AKR
keinerlei Grundlage. Es gab und gibt solche Agitationen seitens
des AKR und unsererseits nicht. Vielmehr geht es um willkürliche
Festlegungen und unhaltbare, wahrheitswidrige Behauptungen von
Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller von teils verleumderischer
Art.
Wir sind langgediente Pfarrer und seit 35
Jahren im priesterlichen Dienst der Diözese Regensburg. Die
vorliegende Pressemitteilung ist uns sehr schwer gefallen. Durch
die Pressemitteilung von Domdekan Dr. Hopfner vom 31. Mai d.J.
war sie jedoch unumgänglich.
Andreas Schlagenhaufer, Pfarrer
Hans Trimpl, Pfarrer
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